Skip to main content

Blaulicht

Polizei und Feuerwehr geben Tipps zu Silvester

 |  Blaulicht

Uelzen/Landkreis. Auch wenn die bestehenden Verordnungen ein prächtiges Feuerwerk zum Jahreswechsel dieses Mal aus gutem Grund weitestgehend unterbinden: Auf privaten Grundstücken darf geböllert werden. Polizei und Feuerwehr geben Tipps zum richtigen Verhalten:

Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist in diesem Jahr bundesweit verboten worden, doch manch einer hat vielleicht noch Feuerwerkskörper vom vergangenen Jahr aufgehoben oder vor dem Verbot etwas eingekauft.

Daher bitten Polizei und Feuerwehr auch in diesem Jahr, die Vorschriften für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten, damit das Silvesterfeuerwerk ein schönes Erlebnis zum Abschluss des Jahres bleibt und nicht mit Verletzungen und Verbrennungen endet.

Was für die einen faszinierend ist, wird für andere leicht zum Albtraum. Durch Unachtsamkeit und leichtsinniges Hantieren, zum Teil auch unter Alkoholeinfluss, haben Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei an Silvester Hochbetrieb. In den letzten Jahren gab es immer wieder auch Brände, die gelöscht werden mussten, und es mussten Verletzungen, die auf unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerk zurückzuführen waren, versorgt werden.

Nicht zugelassene und gefälschte Feuerwerkskörper gelangen zunehmend durch illegale Einfuhr nach Deutschland. Zu kurze Zündschnüre oder eine mangelhafte Verarbeitung sind nur einige Gründe für die Gefährlichkeit der Billigware. Generell sollte nur Feuerwerk mit der Zulassung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) gekauft werden. Die auf dem Feuerwerkskörper aufgedruckte "BAM-Zulassungsnummer" ist wichtig. Tüftler sollten auf "Basteleien" verzichten, denn das Hantieren mit Schwarzpulver ist hochgefährlich. Was unterschätzt wird: Bereits durch Stöße, Reibung, Elektrostatik oder jede Art von Zündquellen kann es zu explosiven Reaktionen kommen. 

Beim Abfeuern gilt: Feuerwerkskörper nie auf Menschen richten, Raketen und Böller immer im Freien und niemals aus der Hand abbrennen. Außerdem dürfen Raketen grundsätzlich nur senkrecht und aus sicheren Behältern abfeuert werden, wie etwa aus leeren Flaschen im Getränkekasten. Sie dürfen niemals in geschlossenen Räumen gezündet werden. Falls Feuerwerkskörper einmal versagen, sollte man niemals versuchen, sie erneut zu zünden. Blindgänger lieber liegen lassen und zur Sicherheit mit einem Wassereimer löschen

Neben Verbrennungen ist die zweithäufigste Verletzung beim Feuerwerk der Hörschaden. Diese Gefahr wird häufig unterschätzt, da der Schaden wegen der
kurzen Dauer des Geräusches oft nicht als schmerzhaft empfunden wird. "Doch explodierende Feuerwerkskörper erreichen in einem Umkreis von 2 Meter einen Lärmpegel von bis zu 160 dB im Spitzenwert. Der entstandene Hörschaden wird dann oft erst später bemerkt. Zu den längerfristigen Schäden zählen irreparable Hörschäden wie Knalltraumata, Trommelfellperforation oder Hörstürze (Tinnitus)", so Experten der Feuerwehr weiter. Besonders gefährdet sind Kinder. Die Feuerwehr appelliert: "Schützen Sie daher Ihre Kinder und Ihr eigenes Gehör mit Gehörschutz wie etwa Ohrstöpsel."

Das Schießen mit erwerbserlaubnisfreien Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist außerhalb einer genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt. Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die Erlaubnis lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von Schießstätten berechtigt.

Bei Bränden und anderen Notsituationen sollte der Notruf 112 gewählt werden. "Durch Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten kann aus einem Silvesterspaß schnell Brandstiftung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung werden", weiß die Polizei. Außerdem können zivilrechtlich Schadensersatzforderungen geltend gemacht werden. Für Kinder und Jugendlich sind Eltern oder andere Aufsichtspflichtige mitverantwortlich.

Parallel verweist die Polizei auf das absolute "Böllerverbot" in diesem Jahr für bestimmte Bereiche, etwa in weiten Teilen der Uelzener Innenstadt.

Grundsätzlich ist es auch in normalen Jahren verboten, Feuerwerk jeder Kategorie in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie von Kirchen abzubrennen. Das Verbot gilt auch in unmittelbarer Nähe von Reet- und Fachwerkhäusern. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 50.000 Euro. Wegen der erhöhten Brand- und Verletzungsgefahr haben inzwischen mehrere Städte und Gemeinden in der Region das Abbrennen von Feuerwerk untersagt, unter anderem gilt ein Verbot für Teile der Lüneburger Innenstadt, dem Kalkberg sowie in Lüchow.

Symbolfoto (Pixabay): Reicht auch: eine Wunderkerze. In diesem Jahr ist das Böllern weitestgehend eingeschränkt.