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Landkreis Uelzen

Landkreis Uelzen informiert: Online-Kfz-Zulassungen ab 4. April vorerst nicht mehr möglich

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Uelzen/Landkreis. Am 4. April 2024 wird das Online-Verfahren zur Kfz-Zulassung („i-Kfz“) durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) vorerst auf unbestimmte Zeit abgeschaltet. Diese Abschaltung betrifft nur das digitale Zulassungsverfahren. Kfz-Zulassungen vor Ort in der Kfz-Zulassungsstelle des Landkreises Uelzen (Albrecht-Thaer-Straße 101, 29525 Uelzen) sind weiterhin möglich.

Zum Hintergrund: Das KBA hatte im vorigen Jahr neue Sicherheitsstandards festgesetzt, die seit dem 1. September 2023 gelten. Bis zum Ende des Jahres 2023 beziehungsweise mit einer Nachfrist zum 31. März 2024 sollte die Einhaltung der Sicherheitsstandards dem KBA nachgewiesen werden. Der Landkreis Uelzen hat durch seinen IT-Dienstleister – den IT-Verbund Uelzen – zeitnah den Nachweis der Einhaltung der Sicherheitsstandards durch einen externen Prüfer beauftragt. Ein durch den Prüfer erstellter Auditbericht wurde dem KBA fristgerecht vorgelegt.

Das KBA hat nun dem IT-Verbund Uelzen am 2. April 2024 überraschend mitgeteilt, dass das Verfahren i-Kfz am 4. April 2024 für den Landkreis Uelzen deaktiviert wird, da dem KBA zufolge nicht alle IT-Sicherheitsanforderungen erfüllt seien beziehungsweise ihre Erfüllung aus dem externen Auditbericht nicht hervorgehe. Der IT-Verbund Uelzen und der Landkreis arbeiten mit Hochdruck daran, diese weiteren Sicherheitsanforderungen des KBA zu erfüllen. Wann das KBA die Anforderungen als erfüllt ansehen und das digitale i-Kfz-Verfahren wieder aktiviert werden wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abzusehen. Der Landkreis wird darüber aktiv informieren.  

Symbolfoto: Adobe Stock