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Landkreis Uelzen

Hillmer kritisiert neues Landesgesetz zur Windenergie - Putzier und Leddin kontern

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Hannover/Uelzen. „Mit dem Gesetz zum Ausbau der Windenergie in Niedersachsen haben alle Abgeordneten von SPD und Grünen, einschließlich den Uelzener Abgeordneten Putzier und Leddin, im Landtag beschlossen, einige wenige Landkreise, darunter den Landkreis Uelzen, über die Maßen mit Windkraftanlagen zu belasten. Und nicht nur das“, empört sich Landtagsabgeordneter Jörg Hillmer (CDU) über das jüngst in Hannover beschlossene Gesetz für Erneuerbare Energien: „Das einseitige niedersächsische Verteilungsmuster bedeutet für diese Landkreise, dem unkontrollierten Zubau mit Windrädern geradezu ausgeliefert werden zu können.“ Wie berichtet, soll der Landkreis Uelzen vier Prozent seiner Fläche für Windenergie-Anlagen vorhalten. Andere Landkreise haben geringere Vorgaben erhalten.

Der angesprochene SPD-Landtagsabgeordnete Jan Henner Putzier entgegnet im Gespräch mit den Uelzener Nachrichten: „Es gilt: Gleiches ist gleich, Ungleiches ist ungleich. In der Großstadt gibt es eben andere Voraussetzungen als in Flächenkreisen." Natürlich seien vier Prozent eine Herausforderung für den Landkreis Uelzen. Aber, so Putzier: „Es ist auch eine Riesenchance zur Wertschöpfung für die Region.“

Wie genau das aussehen wird, rechnet Landtagsabgeordneter Pascal Leddin (Bündnis 90/Die Grünen) vor: Die Betreiber seien gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte Akzeptanzabgabe an die Kommunen zu zahlen: „Die Kommunen Uelzens können sich nach Ausweisung der vier Prozent auf Einnahmen in Höhe von jährlich ca. 6,2 Millionen Euro Akzeptanzabgabe freuen. Zusätzlich werden ca. 3,1 Millionen Euro jährlich an die Kommunen oder Anwohner*innen im Rahmen von Beteiligungsmodellen ausgeschüttet werden. Da die Abgabe auch bei der Erneuerung von Anlagen (Repowering) fällig wird, werden die Einnahmen der Akzeptanzabgabe sich im Laufe der Zeit auf ca. 8,4 Millionen Euro steigern, die zusätzliche Beteiligung auf 4,2 Millionen Euro.“

Hinzu kämen kommunale Einnahmen durch Gewerbesteuer, Genehmigungsgebühren. Pachteinnahmen und so weiter: „Für den Landkreis Rotenburg, der ebenfalls über ein Flächenziel von vier Prozent verfügt, wurde berechnet, dass somit eine Wertschöpfung im Landkreis in Höhe von 370 Millionen Euro entsteht.“ Dazu gibt es eine entsprechende Studie: https://www.lee-nds-hb.de/wp-content/uploads/2024/02/20240222_DWG_Wertschoepfung-LK-Rotenburg-Wuemme_Webinar_A3.pdf

Auch Putzier weist auf die Möglichkeiten zusätzlicher Wertschöpfung hin, indem sich beispielsweise Bürger an Projekten beteiligen. Und: „Es mag nicht perfekt sein, aber einen Weg muss man gehen, um der Energiekrise zu begegnen.“

Hillmer betont: „Die CDU-Landtagsfraktion ist ganz klar für den Ausbau der erneuerbaren Energien, wir konnten Rot-Grün sogar Zugeständnisse abringen: Die Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung wurden vereinfacht, Berichtspflichten von Kommunen und Anlagebetreibern erheblich reduziert und die Akzeptanzabgabe der Betreiber an die Kommunen von 0,2 Cent pro Kilowattstunde auf freiwilliger Basis gestaltet, damit die Kommunen die Einnahmen flexibler verwenden können. Doch an der Unwucht der Flächenzuweisungen in Niedersachsen führt für uns kein Weg vorbei, das akzeptieren wir nicht.“

Leddin weist ausdrücklich darauf hin, dass die Akzeptanzabgabe der Betreiber keineswegs freiwillig, sondern gesetzlich verpflichtend sei.

Hillmer betont: „Ich bezweifle sehr, dass es dem Landkreis möglich ist, 4 Prozent der Fläche für Windräder klagefest auszuweisen. Wenn diese Vorgabe nicht erreicht werden kann, ist im Gesetz ein vollkommen unkontrollierter Ausbau an Windkraftanlagen vorgesehen.“ Hillmer erinnert daran, dass vor zwei Jahren 20 von 22 Gebieten und damit 1,32 von 1,44 Prozent der Gebietsfläche, die der Landkreis Uelzen für die Windenergienutzung ausgewiesen hatte, vom Verwaltungsgericht aufgehoben wurden. Die Festlegung für Niedersachsen ist eine politische Entscheidung, die der Bund mit denselben Gutachtern anders getroffen hat“, hebt Hillmer hervor. Er erläutert: „Im Bundesgesetz ist eine Spreizung von 0,5% bis 2,2% verankert; d.h. auch Hamburg, Bremen und Berlin müssen 0,5% ihrer Landesfläche ausweisen. Der rot-grüne Vorschlag aus Niedersachsen weist eine Spreizung von 0,01% bis 4% aus; d.h., dass viele Landkreise fast keine Windkraft ausweisen müssen, aber Lüneburg, Uelzen und Rotenburg 4%. Der Heimatlandkreis des verantwortlichen Umweltministers Meyer soll nur 0,76% ausweisen. Die meisten Landkreise bleiben unter der Bundesvorgabe von 2,2% und z.T. unter ihrem bereits bestehenden Windanlagenbestand. Doch die Landesregierung hat es vorgezogen, einige Landkreise mit Windkraft zu überfrachten. Leider haben die örtlichen Abgeordneten von Rot-Grün dieser ungleichen Belastung zugestimmt.

Leddin kontert: „Es wird von Herrn Hillmer suggeriert, die Flächenziele wären politisch festgelegt und so gewählt, dass der Heimatlandkreis des Umweltministers begünstigt wird. Dies ist unzutreffend. Die Flächenziele wurden durch eine unabhängige Potenzialflächenstudie festgelegt.“ Auch hier verweist Leddin auf eine Studie: https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/ergebniskarten-der-windflachenpotenzialanalyse-downloadmoglichkeit-220485.html

Leddin weiter: „Wenn in einem Planungsraum kaum Flächen vorhanden sind, diese jedoch einen Mindestwert erfüllen müssten, würde dies dazu führen entweder die Flächenziele zu verfehlen oder die Windenergieanlagen zu für die Menschen vor Ort unzumutbaren Bedingungen gebaut werden. Durch den gewählten Ansatz, die Flächenziele anhand der – nach einheitlichen Kriterien, fair, transparent und politisch unabhängig ermittelten - Flächenpotentiale der einzelnen Planungsräume festzulegen, wird gewährleistet, dass die Ziele vor Ort umsetzbar und zumutbar sind. In Niedersachsen gibt es sehr unterschiedliche Planungsräume, sowohl im Bezug auf Bevölkerungsdichte wie auch im Bezug auf den Anteil an Schutzgebieten. Die einheitliche Anwendung eines 2,2 % Flächenziels auf alle Kreise würden in jenen Kreisen mit einer hohen Bevölkerungsdichte unweigerlich dazu führen, dass die Windenergieanlagen sehr nah an die Wohngebäude heranrücken müssten. Während im einen Kreis die Anlage 400 m an die Bebauung heranrücken muss, hätten Kreise mit großem Flächenpotential dagegen kilometerweite Abstände wählen können. Dies wäre als ungerecht empfunden worden und in den betroffenen Gemeinden auf Unverständnis gestoßen. Ebenso bestünde die Gefahr, dass in Kreisen mit relativ gesehen zu hohen Zielen zunehmend schützenswerten Naturräumen genutzt werden müssten. Daher ist es richtig, dass alle Planungsräume anhand ihres Flächenpotentials im Verhältnis gleich viel leisten müssen, auch wenn die Flächenziele sich hierdurch stark unterscheiden. Durch die mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Obergrenze von 4 %, durch die Uelzen solidarisch von anderen Landkreisen bereits entlastet wurde, hat der Landkreis sogar einen etwas größeren Spielraum bei der Festlegung der einzelnen Standorte. Der genannte Landkreis des Umweltministers muss beispielsweise rd. 53% des berechneten Flächenpotenzials tatsächlich ausweisen, während dieser Wert in Uelzen bei 49 % liegt. Wenn man die Flächenziele – wie es sachgerecht wäre – relativ in Relation zu den tatsächlich vorherrschenden Flächenrestriktionen in den Planungsräumen betrachtet, kann von einer Bevorzugung des Landkreises des Umweltministers daher keine Rede sein.“

Für Jan Henner Putzier steht fest: „Windenergieanlagen sind ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige und umweltfreundliche Energieversorgung. Deshalb möchten wir den Gemeinden, die eine Windkraftanlage in ihrer Nähe haben, für ihren Beitrag etwas zurückgeben. Für ein neues Windrad sind das rund 20.000 Euro pro Jahr. Dieses Geld muss die Gemeinde so ausgeben, dass die Menschen auch etwas davon haben. Dazu kommt eine weitere Beteiligung, die nicht ganz so hoch ist. Dafür macht der Anlagenbetreiber der Gemeinde oder den Bürgerinnen und Bürgern oder beiden ein Beteiligungsangebot. Mit unserem Niedersächsischen Windenergiegesetz sorgen wir dafür, dass die Kommunen fair an den wirtschaftlichen Erträgen der Windkraftanlagen beteiligt werden. Denn: Dort, wo die Anlagen gebaut werden, muss auch etwas ankommen! Das gibt es nur im Windenergieland Nr. 1!“

Symbolfoto: Adobe Stock