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Kommunale Wärmeplanung in Uelzen in Vorbereitung - Auswahl eines Fachbüros gestartet

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz der Hansestadt Uelzen hat Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky zum Stand der kommunalen Wärmeplanung berichtet. Die Stadt strebt mit dieser eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung von Gebäuden bis 2040 an. Aktuell bereitet die Verwaltung das dazugehörige Vergabeverfahren für ein begleitendes Fachbüro vor. „Ziel ist, bis Mitte des Jahres ein Dienstleistungsbüro mit dem Wärmeplan zu beauftragen und diesen bis Herbst 2025 zu erarbeiten“, so Stefansky. Die Stellenausschreibung für einen Projektverantwortlichen bei der Hansestadt Uelzen laufe derzeit ebenfalls.

„Die kommunale Wärmeplanung dient als strategisches Instrument, um lokale Potenziale für eine nachhaltige Wärmeversorgung als auch zur Reduktion von Wärmeverbräuchen zu identifizieren und erste Maßnahmen abzuleiten“, erklärt der Stadtbaurat. Patrick Nestler von der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen ergänzte zur Bedeutung dieses Projekts: „Der Wärmeplan bietet eine erste Entscheidungsgrundlage für die Hansestadt.“ Er zeige auf, in welchen Teilgebieten möglicherweise ein Wärmenetz gebaut werden könnte oder für welche Stadtgebiete sich nur individuelle, dezentrale Wärmelösungen eignen. Mit den Informationen können Gebäudeeigentümer besser abschätzen, in welche Richtung die Wärmeversorgung in ihrer Region geht und sich frühzeitig auf bevorstehende Investitionen einstellen. Sie haben die Möglichkeit, Maßnahmen vorzubereiten, um den Übergang zu einer nachhaltigeren Wärmeversorgung zu erleichtern. Konkrete Auswirkungen des Wärmeplanes auf Hausbesitzende folgen erst dann, wenn Wärme- oder Wasserstoffnetze für Teilgebiete per politischem Beschluss ausgewiesen werden.

Die Vorgaben des Heizungsgesetzes, die in ausgewiesenen Neubaugebieten bereits seit Anfang 2024 umzusetzen sind, gelten für alle anderen Heizungsanlagen in Städten der Größenordnung Uelzens ab 1. Juli 2028. Neue oder ersetzte Heizsysteme müssen dann zu 65 Prozent auf erneuerbaren Energien basieren. Staatliche Fördermitteln können den Umstieg bereist heue attraktiv machen. Umfassende Informationen zu den Pflichten aus dem Gebäudeenergiegesetz sowie Fördermitteln bietet das Bundeswirtschaftsministerium unter www.energiewechsel.de/geg. Zudem weist das Klimaschutzmanagement der Hansestadt auf viele kostenfreie Online-Informationsveranstaltungen hin: www.klimaschutz-in-uelzen.de.

„Der Hansestadt Uelzen ist es angesichts dieser bundesweiten Pflichtaufgabe wichtig, mit einer frühzeitigen Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung Bürgerinnen und Bürger, Wohnungswirtschaft aber auch potenziellen Investoren schnell einen ersten Überblick über geeignete Gebiete für Wärmenetze zu geben“, sagt Stefansky. Verpflichtend muss die Wärmeplanung entsprechend des niedersächsischen Klimaschutzgesetzes bis 31. Dezember 2026 erstellt werden.

Foto (Hansestadt Uelzen): Stadtbaurat Dr. Andreas Stefansky