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Ausbildung und Beruf

Jobcenter Landkreis Uelzen unterstützt neue Arbeit mit Einstiegsgeld

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Uelzen/Landkreis. Sinkende Arbeitslosenzahlen bei deutlicher Arbeitskräftenachfrage - so zeigte sich der Arbeitsmarkt im Landkreis Uelzen im vergangenen Monat. Dass diese Entwicklung anhalten wird und auch Arbeitslosengeld II-Beziehende davon profitieren werden, damit rechnen die Arbeitsmarktexperten im hiesigen Jobcenter (JC). Bestimmte Leistungsbeziehende, die eine Arbeit aufnehmen, können mit einem Einstiegsgeld (ESG) unterstützt werden. Was sich dahinter verbirgt und was zu beachten ist, darüber informiert das JC Landkreis Uelzen.

„Ein beruflicher Neustart ist gerade für Geringverdienende nicht leicht. Das Einstiegsgeld ist gerade für diese Personengruppe gedacht“, so Andreas Rösler, Geschäftsführer des JC Landkreis Uelzen, und führt weiter aus: „Mit diesem Zuschuss können wir eine wichtige finanzielle Hilfe leisten und den Weg in die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ebnen“.

Das ESG besteht aus einem Grundbetrag, der maximal die Hälfte des Regelbedarfs umfasst, und Ergänzungsbeiträge, die die Größe der Familie und Dauer der Arbeitslosigkeit berücksichtigen. Beispielhaft benennt das JC die Höhe des ESG für eine alleinstehende Person, die weniger als zwei Jahre arbeitslos war, mit 223 Euro monatlich. Bei Leistungsberechtigten, die beispielweise in einer Bedarfsgemeinschaft mit Partner oder Partnerin und zwei Kindern zusammenleben, kann sich das ESG auf gut 334 Euro belaufen.

Wichtig ist, dass der Antrag für das ESG vor der Arbeitsaufnahme gestellt wird. Weitere Informationen, beispielsweise auch zum individuellen Umfang der Leistung sowie die erforderlichen Antragsunterlagen erhalten Kundinnen und Kunden des JC bei ihren Arbeitsvermittlerinnen und -vermittlern. Auf eine Einschränkung weist das JC hin: Da ein Ausbildungsverhältnis eine besondere Stellung hat, kann dafür kein ESG gewährt werden.