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Ausbildung und Beruf

Aktueller Lockdown - Unternehmen müssen Drei- Monatsfrist bei Kurzarbeit beachten

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Uelzen. In der Region Uelzen konnten laut Agentur für Arbeit viele Unternehmen in den vergangenen Monaten und vor allem im Sommer die Kurzarbeit beenden. Gerade mit dem neuen Lockdown seit Mittwoch kommt es in vielen Betrieben wieder zu Arbeitsausfällen. Die Arbeitsagentur Lüneburg-Uelzen weist auf die wichtige Drei-Monatsfrist hin, denn wenn drei Monate oder länger kein Kurzarbeitergeld abgerechnet wurde, erlischt die zuvor gestellte Anzeige. Unternehmen müssen dann unverzüglich schriftlich oder elektronisch eine neue Anzeige stellen.

Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es online unter www.arbeitsagentur.de/kurz- arbeitergeld. Fragen beantwortet auch der Arbeitgeber-Service vor Ort in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 45555 20. Im Internet können die Unterlagen unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen übersandt werden.

Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona- Pandemie zu dämpfen, wurde die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind und deren maximale Bezugsdauer von bisher 21 Monaten noch nicht abgelaufen ist, auf maximal bis zu 24 Monate verlängert - längstens jedoch bis zum 31. Dezember 2021.

Für einen stabilen Arbeitsmarkt im Jahr 2021 hat die Bundesregierung die Regelung zur Er- höhung des Kurzarbeitergeldes bis zum 31. Dezember 2021 für alle Beschäftigten verlängert. Ab dem vierten Monat gibt es 70 beziehungsweise 77 Prozent (mit Kind) und ab dem siebten Monat 80 beziehungsweise 87 Prozent vom ausgefallenen Nettolohn. Voraussetzung ist, dass der Anspruch bis zum 31. März 2021 entstanden sein muss.