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Ausbildung und Beruf

Weiterbildung von Beschäftigten - Antragsverfahren für Unternehmen erleichtert

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Uelzen/Landkreis. Ab 1. Januar können Arbeitgeber gebündelt und damit leichter den Antrag für Weiterbildungen von mehreren Beschäftigten stellen, teilt die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen mit. Unternehmen erhalten dann die Möglichkeit zu einem Sammelantrag. Damit können sie die Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere Beschäftigte mit einem Antrag beantragen. Die Förderung wird als eine Gesamtleistung bewilligt.

Mit dem „Arbeit-von-morgen-Gesetz“ wurde das Qualifizierungschancengesetz - kurz QCG, in dem die Weiterbildung Beschäftigter geregelt ist, weiterentwickelt. Der Gesetzgeber hat darin auch die Fördermöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren berufliche Tätigkeiten durch neue Technologien ersetzt werden können, die in sonstiger Weise vom Strukturwandel bedroht sind oder die eine Weiterbildung in einem Engpassberuf anstreben, nochmals verbessert.

Zusätzlich zu den bisherigen Fördermöglichkeiten können die Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt um bis zu fünfzehn Prozent erhöht werden. „Die Förderung wurde noch attraktiver gestaltet, denn die zusätzliche Förderleistung wurde auf alle Betriebe unabhängig von der Betriebsgröße ausgeweitet“, hebt Kerstin Kuechler-Kakoschke, Vorsitzende der Geschäftsführung der Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen, hervor. Damit sollen Arbeitgeber und ihre Beschäftigten bei der Bewältigung schwieriger struktureller Anpassungsprozesse gestärkt werden. „Weiterbildung ist eine wichtige Säule, um Potentiale im eigenen Unternehmen zu fördern und entwickeln und kann dazu beitragen, Fachkräfte zu binden“, so die Arbeitsmarktexpertin.

Die Agenturen für Arbeit in Buchholz, Lüchow, Lüneburg, Uelzen und Winsen unterstützen und beraten die Unternehmen bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Weiterbildung Unterstützung. Kostenfreie Rufnummer: 0800 4 5555 20