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Gesundheit

Inzidenz steigt auf 54,0 – derzeit (noch) keine neuen Einschränkungen

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Uelzen/Landkreis. Die Corona-Zahlen steigen auch im Landkreis Uelzen wieder. Der Inzidenzwert am heutigen Montag liegt bei uns laut RKI bei 54. Derzeit bedeutet das noch keine Einschränkungen – das kann sich aber ändern, wenn beispielsweise die 7-Tages-Inzidenz an Neuerkrankungen an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei über 50 liegt. Die 7-Tages-Inzidenz ist seit neuestem in Niedersachsen einer der drei Leitindikatoren, nach denen über weitere Maßnahmen entschieden wird: Es gibt jetzt drei Warnstufen. Die nächsthöhere Stufe greift, wenn mindestens zwei der Leitindikatoren den entsprechenden Wertebereich für einen Zeitraum von fünf aufeinander folgenden Werktagen erreichen. Dies wird von den Kommunen per Allgemeinverfügung verkündet und gilt dann in der Regel ab dem übernächsten Tag.

Der Leitindikator „Neuinfektionen“ richtet sich nach der Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen. Die 7-Tage-Inzidenz wird je Landkreis und Kreisfreie Stadt nach den Zahlen des Robert Koch-Instituts (RKI) ermittelt.

Der Leitindikator „Hospitalisierung“ bestimmt sich nach der landesweiten Belegung von Krankenhäusern mit COVID-19-Erkrankten je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen (7-Tages-Hospitalisierungs-Inzidenz). Die Fallzahl wird mittels des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Der Leitindikator „Intensivbetten“ bestimmt sich nach dem landesweiten prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität. Die Anzahl der belegten Intensivbetten wird auf Basis des Interdisziplinären Versorgungsnachweises IVENA eHealth bestimmt.

Martin Theine, Sprecher des Landkreises Uelzen, auf Anfrage der Uelzener Nachrichten: „Die derzeitige Überschreitung des 7-Tage-Inzidenz-Wertes von 50 im Landkreis Uelzen hat für die Bürgerinnen und Bürger (noch) keine unmittelbare Auswirkung.  Dies ergibt sich aus Paragraf 3 der aktuell geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung.“

Mit einer 7-Tage-Inzidenz von 54,0 liege einer der drei Leitindikatoren zur Feststellung einer Warnstufe im Bereich der Warnstufe 1. Um diese festzustellen, müssten zwei von drei Leitindikatoren an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Wert des Bereiches der Warnstufe 1 aufweisen. Die anderen beiden Leitindikatoren liegen jedoch im Augenblick darunter.

Zudem könne es zu Einschränkungen kommen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen bei über 50 liegt. Dies ist analog zur Warnstufe 1-3 per Allgemeinverfügung festzustellen. Dies hätte die Auswirkung, dass die Regelungen des § 8 der Niedersächsischen Corona-Verordnung greifen.

Das würde bedeuten, dass Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 25 bis zu 1 000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmern, Bewirtungsleistungen in geschlossenen Räumen eines Gastronomiebetriebs, Nutzung einer Beherbergungsstätte, körpernahe Dienstleistungen, Nutzung von Sportanlagen in geschlossenen Räumen, einschließlich Fitnessstudios, Kletterhallen, Schwimmhallen und ähnlichen Einrichtungen wie Spaßbädern, Thermen und Saunen sowie der Besuch von Theater, Kino und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen und Wettannahmestellen nur noch nach 3G gestattet wären (genesen, geimpft, getestet) möglich wäre.