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Gesundheit

Steuert der Landkreis Uelzen auf die Notbremse zu?

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Von Michael Michalzik

Uelzen/Landkreis. Wenn in Niedersachsen in einem Landkreis die Zahl von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern pro Woche längere Zeit überschritten wird, kann die betroffene Kommune die sogenannte „Corona-Notbremse“ ziehen. So geschehen im Landkreis Harburg, der sich mehrere Tage mit einer Inzidenz von 110 herumschlagen musste: Dort gilt seit Montag die Notbremsen-Regelung – mit erheblichen Folgen. Fast alle landesweiten Lockerungen vom 8. März sind wieder außer Kraft, die Museen und Galerien sind dicht, in Schulen ist derzeit in Harburg kein Präsenzunterricht erlaubt, die Kindergarten sind außer Notgruppen geschlossen.

Stand heute liegt die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Landkreis Uelzen bei einem Wert von 98,5. Es gibt 16 neue Fälle. In häuslicher Quarantäne befinden sich 439 Personen, davon handelt es sich bei 147 Personen um im Landkreis Uelzen lebende Reiserückkehrer.

Nach Angaben der Uelzener Kreisverwaltung greift nach den landesrechtlichen Vorgaben der Mechanismus der Notbremse, wenn die Inzidenz längere Zeit über 100 liegt. Weitere Lockerungen seien dann grundsätzlich nicht angezeigt, stattdessen erfolge eine Rückkehr zu früher schon bestehenden Einschränkungen. Formal müsse dazu ein betroffener Landkreis  zur Hochinzidenz-Kommune erklärt werden.

Symbolfoto: Adobe Stock