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Landkreis Uelzen

Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden    

 |  Landkreis

Uelzen/Landkreis. Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist heute die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten. Sie bezieht sich auf Schäden, die durch Hochwasserereignisse im Dezember 2023 und im Januar 2024 entstanden sind sowie auf Schäden, soweit sie durch unmittelbare Folgewirkungen des Hochwassers verursacht wurden. 

Anträge können jetzt bis zum 22. März 2024 beim Landkreis Uelzen unter der E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. eingereicht werden. Das Antragsformular sowie alle erforderlichen Informationen zur Hochwasser-Soforthilfe finden sich im Internetportal des Landkreises Uelzen unter dem Link https://www.landkreis-uelzen.de/home/global/containerseite/hochwasser-soforthilfe.aspx/admin-1/      

Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.

Diesbezügliche Informationen finden Sie auch auf der Internetseite der Landesregierung: 

https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/hochwasser-soforthilfen-fur-privathaushalte-weiterfuhrende-informationen-228955.html

Foto: Landkreis Uelzen