Uelzen/Landkreis. Der BUND Niedersachsen hat gegen den geänderten Planfeststellungsbeschluss des 7. Abschnitts der A 39 Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Mit der nunmehr eingereichten Klage ist mit weiteren Verzögerungen im gesamten Projekt zu rechnen, das einmal die Lücke zwischen den Teilstücken bei Tappenbeck im Süden und Lüneburg im Norden schließen soll. Der jetzt beklagte Abschnitt ist der südlichste. Die Planfeststellung im Landkreis Uelzen, durch den der Großteil der Trasse verlaufen würde, rückt damit weiter in die Ferne.
Denn bereits 2018 hatte der BUND erfolgreich gegen diesen ersten planfestgestellten Teilabschnitt der A 39 geklagt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte die Planung 2019 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt. Die Strecke soll zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien im Kreis Gifhorn verlaufen. Der BUND: "Die A 39 mit ihren insgesamt sieben Teilabschnitten zählt zu den umwelt- und klimaschädlichsten Verkehrsprojekten Deutschlands."
Dr. Tonja Mannstedt, BUND-Landesgeschäftsführerin: „Auch die Planungsergänzungen haben nicht dazu geführt, dass alle Verfahrensfehler behoben wurden. Nach wie vor wurde für die A 39 keine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung vorgelegt, die auch die Auswirkungen des Neubaus auf das globale Klima berücksichtigt. Eine solche Planung ist angesichts der immer gravierenderen Klimakrise nicht mehr vertretbar. Auch die fehlerhafte Abgrenzung des betroffenen Natura-2000-Gebiets Vogelmoor hat das Land Niedersachsen nicht korrigiert.“
Bereits in seiner Klage gegen den ursprünglichen Planfeststellungsbeschluss hatte der BUND diese Punkte scharf kritisiert. Im darauffolgenden Fehlerheilungsverfahren wurde der Klimaschutz nur für die mitgeplante Ortsumgehung Ehra berücksichtigt, nicht aber für die A 39 selbst. Bei der Abgrenzung des FFH-Gebietes „Vogelmoor“ seien empfindliche Lebensräume, die dicht an der geplanten Autobahntrasse liegen, nicht in das Gebiet aufgenommen worden, kritisiert der BUND. Tatsächlich hätten diese in das Netz von Schutzgebieten einbezogen werden müssen: "Fehler im Wasserrecht wurden im Änderungsbeschluss zwar teilweise nachgebessert, aber keineswegs vollständig behoben."
Manfred Michel, Vorsitzender der BUND-Gruppe Gifhorn: „Es fehlen nach wie vor belastbare Angaben zur Chloridbelastung zahlreicher Gewässerarten im Einzugsgebiet der Kleinen Aller. Angesichts der vorgelegten Angaben steht zu befürchten, dass sich der Zustand angrenzender Gewässer durch den Autobahnneubau verschlechtert. Das gilt es zu verhindern.“
Der BUND führt die Klage mit Unterstützung des Dachverbandes „KEINE! A 39“. BUND und Dachverband hätten frühzeitig umwelt- und naturverträglichere Alternativen zum Bau der A 39 vorgeschlagen: die Beseitigung von Engpässen im Schienennetz, den Ausbau der A 7 und den dreistreifigen Ausbau der parallel verlaufenden B 4 mit Ortsumfahrungen. Einen Neubau lehnen sie hingegen ab, denn die geplante A 39 beeinträchtige nationale und europäische Schutzgebiete und zerstöre wertvolle Lebensräume und naturnahe Gewässerläufe.
Grafik: Autobahn GmbH