Uelzen/Landkreis. Die vertraglichen Regelungen zum Betrieb einer Brandmeldeanlage, konkret zur Aufschaltung einer Alarmübertragungsanlage in der Feuerwehr- und Rettungseinsatzleitstelle des Landkreises Uelzen, werden zum 1. Januar 2026 neugestaltet.
Bisher war die „Total Walther GmbH“ der einzige Konzessionär, der die Befugnis zur Aufschaltung solcher Anlagen hatte. Mit diesem Unternehmen sind Betreiber entsprechender Anlagen einen Vertrag zur Sicherstellung des Brandmeldesystems für ihr jeweiliges Objekt eingegangen. Der Vertrag des Landkreises mit der „Total Walther GmbH“ läuft jedoch zum 31. Dezember 2025 aus.
Vor dem Hintergrund der Neuvergabe entsprechender Konzessionen hat der Landkreis Uelzen ein sogenanntes Interessenbekundungsverfahren durchgeführt. Das Ergebnis: Ab 1. Januar 2026 haben zwei andere Anbieter die Möglichkeit zur Aufschaltung erhalten. Die Betreiber jeweiliger Anlagen haben im Rahmen ihrer Verpflichtung damit nun die Möglichkeit, mit einem dieser beiden durch den Landkreis zugelassenen Anbieter einen Vertrag abzuschließen. Dabei handelt es sich um das Unternehmen Bosch Sicherheitssysteme GmbH, Sachsenring 1-3, 20095 Hamburg sowie um das Unternehmen Siemens AG, Werner-von-Siemens-Straße 1, 20880 Laatzen.
Sämtliche Betreiber einer Liegenschaft, die zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher Anforderungen eine Brandmeldeanlage betreiben müssen, sind in diesem Zusammenhang Anfang August 2025 durch den Landkreis Uelzen angeschrieben worden. Bei der Überprüfung der Rückmeldungen wurde festgestellt, dass bisher nicht alle Betreiber ihrer diesbezüglichen brandschutzrechtlichen Verantwortung nachgekommen sind. Aus diesem Grund wurden die betreffenden Betreiber in der vergangenen Woche erneut aufgefordert, ihrer Verpflichtung nachzukommen.
Was müssen die Betreiber veranlassen, damit das Brandmeldesystem für ihre Liegenschaft sichergestellt ist und Ihnen keine Nutzungsuntersagung droht?
- Schnellstmöglich ein Angebot der oben aufgeführten Anbieter einholen
- Bis spätestens zum 31. Dezember 2025 einen Vertrag mit einem der möglichen Anbieter abschließen
- Bei der Brandschutzdienststelle des Landkreises Uelzen den Wechsel Ihres Vertragspartners schriftlich anzeigen
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. - Die letzte Prüfung des bauordnungsrechtlich anerkannten Sachverständigen der Brandschutzdienststelle des Landkreises Uelzen vorlegen
Hintergrund:
Als Betreiber einer Liegenschaft haben diese nach DIN 14675 und DIN VDE 0833 die Verantwortung für eine voll funktionstüchtige Anlage sowie auch dafür, dass die Prüfungen nach § 30 DVO-NBauO durchgeführt und Prüffristen eingehalten werden.
Bei Nichteinhaltung drohen der Entzug der Betriebserlaubnis sowie im Schadensfall gegebenenfalls der Verlust des Versicherungsschutzes, strafrechtliche Maßnahmen und Schadenersatzansprüche Dritter.