Uelzen/Landkreis. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Uelzen (awb) bittet nochmals eindringlich alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer im Landkreis, keine Vorauszahlungen für das Jahr 2026 zu leisten, bis ein neuer Abfallgebührenbescheid vorliegt.
Hintergrund ist eine Softwareumstellung beim Abfallwirtschaftsbetrieb zum 1. Januar 2026, die grundlegend für die Bearbeitung aller künftigen abfallwirtschaftlichen Leistungen ist. Aufgrund dieser Softwareumstellung und der neuen Gebührenperiode 2026/2027 werden alle Betroffenen neue Abfallgebührenbescheide mit neuen Kassenzeichen erhalten. Der Versand der Bescheide erfolgt rechtzeitig vor der ersten Fälligkeit zum 15. Februar 2026. Kunden mit Daueraufträgen müssen ihre Aufträge sowohl bezüglich des Betrages als auch des Kassenzeichens ändern.
Vorauszahlungen für 2026, die nicht das neue Kassenzeichen als Verwendungszweck enthalten, werden an die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zurücküberwiesen.
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