Zum Hauptinhalt springen

Landkreis Uelzen

Uelzener Kreistag beschließt Erhöhung der Abfallgebühren  

 |  Landkreis

Uelzen/Landkreis. Der Uelzener Kreistag hat im Rahmen seiner heutigen Sitzung einer Erhöhung der Abfallgebühren zugestimmt. Die Leerungsgebühren für die Restmüll- und Bioabfallbehälter steigen durchschnittlich um 5,1 Prozent.  Die wesentlichen Gebühren im Einzelnen: 

Gebührenbezeichnung

Gebühren bis 2025

Gebührensatz ab

2026

bezogen auf …

Behälter-Grundgebühr

60,00 €

67,20 €

alle

Behältergrößen

40 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

88,80 €

97,20 €

28-täglich

40 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

117,60 €

127,20 €

14-täglich

80 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

175,20 €

187,20 €

14-täglich

120 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

232,80 €

247,20 €

14-täglich

240 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

405,60 €

427,20 €

14-täglich

660 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

1.960,80 €

2.047,20 €

7-täglich

1.100 Liter-Restabfallbeh.-Jahresgebühr*

3.228,00 €

3.367,20 €

7-täglich

 

*) Behältergebühren inkl. Grundgebühr

 

 

 

 

Restabfallsack

3,70 €

4,00 €

pro Stück

120 l-Bioabfallbeh.-Jahresgebühr

39,00 €

40,00 €

14-täglich

240 l-Bioabfallbeh.-Jahresgebühr

78,00 €

80,00 €

14-täglich

Leerung 240 l- Mietbehälter Restabf.

16,00 €

18,00 €

pro Leerung

Leerung 660 l-Mietbehälter Restabf.

39,00 €

49,50 €

pro Leerung

                                                                                                                                               

Leerung 1.100 l-Mietbehälter Restabf.

64,00 €

82,50 €

pro Leerung

Leerung 660 l-Mietbehälter Bioabfall

22,00 €

27,00 €

pro Leerung

Abholung Sperrmüll/Elektrogroßgeräte

11,00 €

15,00 €

jeder weitere angefangene m³

Grund für die höheren Gebühren sind gestiegene Kosten in mehreren Bereichen. Dazu zählen insbesondere gestiegene Personalkosten und Kostensteigerungen bei notwendigen Investitionen und Beschaffungsmaßnahmen. Auch die Erhöhung der durch den Abfallwirtschaftsbetrieb zu entrichtenden CO2-Abgabe fällt im Zusammenhang mit der Entsorgung von Abfällen stark ins Gewicht. Die höheren Gebühren sind erforderlich, um den diesbezüglichen Finanzbedarf des awb zu decken.  

Mit den Erhöhungen bei den Bioabfallbehältern setzt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises (awb) weiterhin den Anreiz, Bioabfälle korrekt zu sammeln und hochwertig zu verwerten. 

„Richtige Trennung hilft Klima und Geldbeutel – deshalb setzten wir auf moderate Gebühren für die Biotonne“, so awb-Betriebsleiterin Christina Harms. 

Unverändert bleiben dagegen in den nächsten beiden Jahren die Anliefergebühren auf den Entsorgungsanlagen des awb.  

Alle Gebührensätze sind der Abfallentsorgungssatzung zum 1. Januar 2026 zu entnehmen, die der awb auf seiner Website awb.uelzen.de zur Verfügung stellt. 

Die neuen Gebührenbescheide werden rechtzeitig vor dem ersten Fälligkeitstermin für das erste Quartal 2026, dem 15. Februar 2026, versendet. Wegen einer Softwareumstellung zum Jahreswechsel enthalten die Bescheide neue Kassenzeichen. Diese sind bei der Einzahlung anzugeben. Kunden mit Daueraufträgen müssen ihre Aufträge sowohl bezüglich des Betrages als auch des Kassenzeichens ändern.  

Symbolfoto: Adobe Stock