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Dobslaw: „Abschaffung der Straßenausbaubeiträge legal und sozial“

  • Subtitle: Wrestedt

Wrestedt. Im Frühjahr hatte die SPD/GRÜNEN-Gruppe Wrestedt die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung gegen die Stimmen der CDU im Gemeinderat durchgesetzt und die Steuerhebesätze unter anderem dafür angehoben, erinnert Andreas Dobslaw, Kreistagsabgeordneter (UWG) und Mitglied der SPD/GRÜNEN-Gruppe im Rat der Gemeinde Wrestedt: Zu dem sowieso vorhandenen Haushaltsdefizit von 300.000 Euro wurde eine erste Rücklagenrate von 100.000 Euro angesetzt, um das durch die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge entstehende Defizit auszugleichen. Insgesamt waren also 400.000 Euro auszugleichen.“

Die CDU habe dagegen argumentiert, dass diese Regelung zu exorbitanten Erhöhungen der Steuern führen würde und von daher nicht bezahlbar sei. Die Gemeinde sei zu arm. Die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht wurde angezweifelt. Man kündigte an, nach einem Wahlsieg 2021 die alten Regelungen wieder einführen zu wollen.

Aktuell teilt die Verwaltung laut Dobslaw nun mit, dass der Haushalt der Gemeinde Wrestedt genehmigt wurde. Im Gegenzug erwarte die Kommunalaufsicht, dass die Selbstverpflichtung der Politik zur Schaffung einer regelmäßigen jährlichen Rücklage von 100.000 Euro, als Ausgleich für die künftig fehlenden Ausbaubeiträge, eingehalten werde: „Es liegt nun also an der Politik vor Ort. Dieser Umstand war immer klar und damit wird nun von höchster Stelle bestätigt, dass das von uns zusammen mit der Verwaltung erarbeitete und beschlossene Finanzierungskonzept rechtlich einwandfrei und damit realisierbar ist.“

Der Kreistagsabgeordnete weiter: „Zum Vorwurf der exorbitanten Steigerungen der Hebesätze konnte ich nun nach Zustellung des neuen Steuerbescheides selbst feststellen, dass dieser weit geringer ausfällt, als angenommen. Also auch hier wurde seitens der SPD/GRÜNEN-Gruppe sauber gearbeitet. Bei einer für mich nun geltenden Erhöhung von etwa 93 Euro pro Jahr ergibt sich durch die Anhebung der Grundsteuerhebesätze eine monatliche Mehrbelastung von 7,75 Euro für jedes Grundstück.“

Berücksichtige man dann noch, dass von diesem Betrag dreiviertel der Summe zur Deckung des bereits vor der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung vorhandenen Haushaltsdefizites von 300.000 Euro verwendet werden, mache der Anteil der Erhöhung der Grundsteuerhebesätze zur Gegenfinanzierung der Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung monatlich tatsächlich etwa 1,94 Euro aus.

Dobslaw weiter: „Ein fast zu vernachlässigender monatlicher Betrag, mit dem sichergestellt wird, dass man im Alter nicht zu horrenden Straßenausbaubeiträgen verpflichtet wird. Festzuhalten bleibt, dass die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung sozial gerechtfertigt und finanzierbar ist und den Einwohnern tatsächlich dient. Es liegt nun an dem im September neu zu wählenden Gemeinderat, die eingegangene Selbstverpflichtung zur Rücklagenbildung bis zu einer landesweit geltenden Neureglung einzuhalten, oder eben die alten Regelungen wieder einzuführen und den Großteil der Einwohner einem heute nicht mehr zu kalkulierenden zukünftigen Kostenrisiko auszusetzen. Ich selbst möchte mich im neuen Kreistag dafür einsetzen, dass das Land Niedersachsen in dieser Frage endlich in die Pflicht genommen wird.“

Foto (privat): Andreas Dobslaw