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Landesregierung ändert kommunales Verfassungsgesetz – Bodenteicher FDP-Politiker Luis Magera übt scharfe Kritik: „Kleine Parteien ziehen den Kürzeren“

  • Subtitle: Bad Bodenteich

Bad Bodenteich/Hannover. Eine kleine Änderung im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz, das für erhebliche Auswirkungen sorgen könnte, ist seit dem heutigen Montag wirksam: Bei der Besetzung von Ausschüssen auf kommunaler Ebene gilt jetzt das d'Hondtsche Höchstzahlverfahren. Vorher galt das Verfahren nach Hare-Niemeyer. Berechnungen zeigen allerdings, dass das d`Hondtsche Verfahren die größeren Parteien stärkt, kleine Gruppen stehen schlechter da. Begründet wird der Vorstoß seitens der Pressestelle des Innenministeriums mit dem Argument, dass Mehrheiten so einfacher zu erzielen seien.

Die Uelzener Nachrichten hatten im September über das Vorhaben von CDU und SPD berichtet, das nun während der Plenarsitzung im Oktober beschlossen wurde. Der Uelzener UWG-Ratsherr Joachim Delekat hatte die Gesetzesänderung damals scharf kritisiert, jetzt regt sich auch Widerstand in den Reihen der FDP. Luis Magera, der in der kommenden Legislaturperiode für die Freien Demokraten im Rat des Fleckens Bad Bodenteich sitzt: „Die große Landespolitik hat Auswirkungen auf unseren Flecken. Die Landesregierung hat in einer Hauruck-Aktion einfach so die Verteilungsregeln in den Ausschüssen der Kreis-, Samt- und Gemeinderäte geändert. Bei der konstituierenden Sitzung des Fleckens Bad Bodenteich laufen die kleinen Parteien Gefahr, bei der Sitzverteilung den Kürzeren zu ziehen.“

Denn den „Kleinen“ droht im Zweifelsfall ein Grundmandat – und das bedeutet kein Stimmrecht. Ausschüsse können nicht beschließen, sondern nur Empfehlungen abgeben, an denen sich Räte oder Kreistag später orientieren – bis auf eine wesentliche Ausnahme: Der Verwaltungsausschuss, der üblicherweise kurz vor einer Ratssitzung tagt, trifft in der Tat Entscheidungen von Tragweite. Und dort befürchten Kritiker der Gesetzesänderung Nachteile für kleinere Parteien und Gemeinschaften.

Magera hat jetzt Gespräche mit den Vertretern der Parteien geführt: „Es besteht der Wille, gemeinsam zu arbeiten. Das geht nur, wenn die kleinen Parteien eine Stimme im Verwaltungsausschuss haben.“ Der FDP-Politiker hat deshalb einen Antrag eingereicht, der bei der konstituierenden Sitzung des Fleckenrats am 9. November behandelt werden soll. Darin heißt es: „Die Vergabe der Ausschusssitze soll nach dem bewährten Verfahren Hare/Niemeyer durchgeführt werden.“ Magera verweist auf ein Gutachten, das die Niedersächsische Landtagsfraktion der Freien Demokratischen Partei Deutschlands von Dr. Sina Fontana hat erstellen lassen. In ihrem Gutachten habe die akademische Rätin festgestellt, dass die Gesetzesänderung verfassungsrechtlich bedenklich sei – durch den Zeitpunkt der Verabschiedung nach der Kommunalwahl. Dr. Fontana hält in dem Gutachten, das auch den Uelzener Nachrichten vorliegt, unter anderem fest: „Einwände bestehen hinsichtlich des Minderheitenschutzes. Die politische Minderheit muss die Gelegenheit erhalten, ihre Standpunkte in den Willensbildungsprozess der Parlamente einzubringen, sodass die Minderheit von heute die Mehrheit von morgen werden kann. Diese Leitidee vom offenen politischen Wettbewerb setzt zwangsläufig voraus, dass die Opposition nicht von der Mehrheit behindert werden darf.“

Magera: „Die Groko im Landtag hat kurz nach der Kommunalwahl und im Wissen um die Wahlergebnisse die Grundlagen für die Zusammensetzung der kommunalen Ausschüsse verändert. Das entwertet nicht nur die Wahlentscheidung der Bürgerinnen und Bürger in Flecken Bad Bodenteich, es ist auch eindeutig demokratieschädigend, wenn die SPD und CDU in Hannover auf diesem Weg ihre Pfründe in den Kommunen sichern wollen.

Symbolfoto (Adobe Stock): Der Landtag in Hannover hat mit den Stimmen von SPD und CDU eine Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes beschlossen, die erhebliche Auswirkungen auf die Bildung der neuen Auschüsse haben könnte.