Skip to main content

Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Entscheidung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf über die Barrierefreiheit von vier geplanten Feuerwehrhäusern

  • Subtitle: Besensen/Ebstorf

Bevensen/Ebstorf. "Ein Fahrstuhlschacht ohne Fahrstuhl ist wie ein Rathaus ohne Fenster": Annette Niemann, Fraktionsvorsitzende, sowie die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf verstehen die Welt nicht mehr. Der Samtgemeindeausschuss folgte in seiner Sitzung am 28.04.2022 der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Umwelt, und Klimaschutz und kippte den Einbau von Fahrstühlen in den geplanten vier Feuerwehrhäusern. Die Schächte für die Fahrstühle werden aber gebaut: "Wollte man hier streichen um des Streichens willen?"

Die Grünen führen weiter aus: Die Planung sah vor, den Flächenverbrauch der Häuser möglichst gering zu halten. Durch die Geschossbauweise konnte dieses und auch die Verkürzung der Einsatzwege erreicht werden. Weitere Vorteile fanden sich im Energiekonzept, in der erforderlichen Trennung zwischen Einsatzbereich und Schulungsbereich, in der Bauzeit und in einer möglichen Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten.
Von der öffentlichen Hand geplante Gebäude sind zukunftsorientiert und für alle Menschen nutzbar zu errichten. Hierbei ist selbstverständlich die Barrierefreiheit zu berücksichtigen. Beeinträchtigten Menschen die Teilnahme am Feuerwehrwesen zu ermöglichen, liegt auch im Interesse der Wehren selbst.


"Dass im Jahr 2022 über barrierefreie Zugänge gestritten wird, ist beschämend. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verurteilt die Entscheidung des Samtgemeindeausschusses aufs Schärfste und wird in dieser politischen Komödie nicht mitspielen," so Annette Niemann.  Da diese Entscheidung und auch andere - das Ebstorfer Rathaus sei hier genannt - verstörend auf die weitere politische Arbeit im Samtgemeinderat wirkt, sei die Frage nach den wirklichen Problemen gestattet.

Ein Zögern und Zaudern sowie das Treiben von politischen Spielereien oder das Verwehren von gesellschaftlicher Teilhabe, könne nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger - der Wählerinnen und Wähler- sein.