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Böllerverbot für Bad Bevenser Innenstadt

  • Subtitle: Bad Bevensen

Bad Bevensen. Basierend auf der niedersächsischen Corona-Verordnung zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen hat der Zweckverband Gesundheitsamt Uelzen-Lüchow-Dannenberg per Allgemeinverfügung für das Gebiet des Landkreises Uelzen diejenigen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze sowie öffentlich zugängliche Flächen festgelegt, auf denen das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 sowie das Mitführen dieser Gegenstände in der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7 Uhr, untersagt ist.

Dabei handelt es sich in Bad Bevensen um

  • den Wilhelmspark
  • die Bahnhofstraße, vom Bahnhof bis zur Rathausstraße
  • die Rathausstraße, von der Bahnhofstraße bis zur Medinger Straße
  • die Lüneburger Straße, von der Medinger Straße bis zur Brückenstraße
  • die Brückenstraße, von der Lüneburger Straße bis zur Demminer Allee
  • das Kurparkgelände, zwischen Demminer Allee, Dahlenburger Straße, Kruschendamm und Ilmenau, einschließlich Parkplätzen

Die Allgemeinverfügung ist auf der Internetseite des Landkreises Uelzen (www.landkreis-uelzen.de) unter dem Menüpunkt „Coronavirus“, „Allgemeinverfügungen/Verordnungen“ eingestellt.

Link: https://www.landkreis-uelzen.de/desktopdefault.aspx/tabid-984/1495_read-10646/  

Darüber hinaus macht der Landkreis Uelzen darauf aufmerksam, dass nach der derzeit geltenden niedersächsischen Corona-Verordnung für den 31. Dezember 2020 und den 1. Januar 2021 ein grundsätzliches Verbot von Ansammlungen in der Öffentlichkeit besteht. Dieses Verbot besteht unabhängig von der Einhaltung der Abstandsregelungen.

Foto (Michalzik): Die Lüneburger Straße bleibt dieses Silvester böllerfrei.