Skip to main content

Zuschüsse liegen vorerst auf Eis: Stadt Bad Bevensen ohne beschlossenen Haushalt für dieses Jahr

  • Subtitle: Bad Bevensen

Bad Bevensen. Der Rat der Stadt Bad Bevensen hat seine Haushaltsberatungen vorerst vertagt. Das hat zur Folge, dass die Kurstadt aktuell ohne einen Haushaltsplan für das laufende Jahr dasteht. „Eine solche Situation ist im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz klar geregelt“, erläutert Stadtdirektor Martin Feller. Die Stadt befindet sich demnach in der vorläufigen Haushaltsführung. Und Paragraph 116 kurz zusammengefasst bedeutet, dass die Verwaltung nur Pflichtaufgaben oder Maßnahmen, die „Unaufschiebbar“ sind erfüllen darf. Heißt im Umkehrschluss: „Alle freiwilligen Leistungen wie beispielsweise Zuschüsse und Kulturförderung sind vorerst auf Eis gelegt“, so der Stadtdirektor.

Eine Auszahlung erfolgt generell immer erst nach Genehmigung des Haushalts. Alle „neu“ geplanten Maßnahmen der Verbesserung der Infrastruktur werden demnach noch nicht begonnen. Es werden nur notwendige Reparaturen und Instandhaltungen durchgeführt, damit ein Weiterbetrieb gewährleistet werden kann. Darunter fallen auch Maßnahmen im Bereich Kur und Tourismus, Grün- und Erholungsflächen oder die Parkraumbewirtschaftung, obwohl sie freiwillige Leistungen sind. „Wir haben den Stadtrat informiert, welche Posten im Haushalt durch die vorläufige Haushaltsführung betroffen sind“, schildert Feller. Neben den Zuschüssen an die Vereine und Kultureinrichtungen sind auch die Budgets des Jugendparlaments und der Ortsteile betroffen. Auch der Stadtempfang und die Bevensen-Tagung stehen auf der Kippe. Selbst die Verfügungsmittel des Bürgermeisters und des Stadtdirektors werden vorerst eingefroren, weshalb auch der Müllsammel- und der Laubsammeltag noch nicht terminiert werden.

Auch im Bauamt hat der nicht vorhandene Haushalt schwerwiegende Folgen. So werden vorerst keinen neuen Aufstellungsbeschlüssen oder Planungen in Auftrag gegeben. „Kommt es hart auf hart, so werden beispielsweise Brückenbauwerke bei einem schweren Schadensfall gesperrt“, schildert Feller. Natürlich werden Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Straßen und Spielplätzen ausgeführt, doch werden die Brunnen und die Wasserspiele in der Kurstadt nicht betrieben. Der Bauhof wird sich in erster Linie um die Verkehrssicherungsmaßnahmen kümmern. Doch werden Beschäftigte des Bauhofs von Vereinen benötigt, so müssen diese auch die vollen Kosten übernehmen.

„Es muss unser Ziel sein, den Haushalt künftig möglichst schon im Oktober oder November des Vorjahres zu beschließen“, sagt der Stadtdirektor. Auch dazu findet sich ein passender Paragraph im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz. §114 besagt, dass die Vorlage des beschlossenen Haushalts bei der Kommunalaufsicht spätestens einen Monat vor Beginn des Haushaltsjahres erfolgen soll – also möglichst bis zum 30. November.

Foto: Michalzik