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Es geht los: Bauarbeiten auf der B4 zwischen Bienenbüttel und Melbeck beginnen am 2. Mai

  • Subtitle: Bienenbüttel

Bienenbüttel. Die Fahrbahnerneuerung der B 4 zwischen Bienenbüttel und Melbeck (Landkreis Lüneburg) startet am 2. Mai. In diesem Zusammenhang ist mit Verkehrseinschränkungen und Sperrungen zu rechnen. Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich Ende September abgeschlossen sein.

Die Arbeiten auf der B 4 erfolgen in sechs Bauabschnitten unter Vollsperrung auf einer Länge von insgesamt rund sechs Kilometern. Dabei umfasst der erste Bauabschnitt die Fahrbahnerneuerung vom Ortsausgang Melbeck bis zur Einmündung Moortalsheide bzw. Campingplatz (Zeitraum: 2. bis 20. Mai), der zweite Bauabschnitt erstreckt sich von dort bis zum Forellenhof Püchert (Zeitraum: 22. Mai bis 17. Juni). Anschließend folgen die vier weiteren Abschnitte vom Forellenhof Püchert bis zur Eitzener Straße (K 36), der K 36 bis Mitte der Ortslage Grünhagen, von Grünhagen bis zur Zufahrt des Friedhofes und letztlich von dort bis zum Steddorfer Kreuz (K 20). Die weiteren Termine werden rechtzeitig über gesonderte Pressemitteilungen bekannt gegeben.

Aufgrund des Fahrbahnzustandes muss die vorhandene Asphaltbefestigung erneuert werden. Der Radweg im Baubereich der B 4 wird ebenfalls neu hergestellt. Zudem werden im Zuge der Maßnahme der Knotenpunkt Einmündung Bienenbüttel den gültigen Regelwerken entsprechend angepasst und umgebaut sowie eine Linksabbiegespur zum Forellenhof Püchert und eine Querungshilfe mit neuem Gehweg an der Kreisstraße 36 umgesetzt. Der bereits mittels Fahrbahnmarkierung und Leitpfosten abgetrennte Mehrzweckstreifen wird zurückgebaut und die Fahrbahn von jetzt über 11 Metern Breite auf rund 8,70 Meter reduziert.

„Mit der Anpassung der Fahrbahnbereite gehen wir weiter den so wichtigen Weg hin zur Verbesserung der Verkehrsführung auf der B 4 zwischen Kirchweyhe und Lüneburg", erklärt Dirk Möller, Leiter des Geschäftsbereiches Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Vorausgegangen waren Maßnahmen zur Geschwindigkeitsbegrenzung und Einziehung der Mehrzweckstreifen mittels Leitpfosten sowie die bereits realisierte 2+1-Verkehrsführung zwischen Tätendorf und Kirchweyhe.

Die Umleitung verläuft aus Lüneburg kommend durch Melbeck über die Landesstraße 233 durch Ebstorf weiter auf die Bundesstraße 71 und dann zurück auf die B 4 in Uelzen; aus Uelzen kommend am Seedorfer Kreuz (L 252) durch Bad Bevensen über die Landesstraße 232 nach Dahlenburg, von dort auf die Bundesstraße 216 und dann zurück auf die B 4. Bei dieser Umleitungstrecke wird der Verkehr aus Norden kommend auch gegenläufig über die vorgenannte Umleitungsstrecke geführt.

Die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise Lüneburg und Uelzen haben nach Beratung mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr und der Polizeiinspektion Lüneburg - Lüchow-Danneberg - Uelzen entschieden, für die Dauer der Baumaßnahmen auf der B 4 Temporeduzierungen auf der L 233 anzuordnen. Die Geschwindigkeit wird zwischen Ebstorf und Melbeck in den Bereichen, in denen es bisher keine Geschwindigkeitsbegrenzung gibt, auf 80 km/h herabgesetzt. „Diese Geschwindigkeitsreduzierung ist aufgrund des zu erwartenden stark ansteigenden Verkehrsaufkommens und des häufig unübersichtlichen Streckenverlaufs der L 233 erforderlich. Die Landkreise und die Polizei werden während der Maßnahme auch verstärkt die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf dieser Strecke überwachen", so Matthias Schild, Leiter der Verkehrsbehörde des Landkreises Uelzen.

Die Baukosten für die Baumaßnahme belaufen sich auf rund 3,7 Millionen Euro und werden von der Bundesrepublik Deutschland getragen.

Verzögerungen und Terminverschiebungen sind aufgrund einer Vielzahl witterungsabhängiger Arbeiten jederzeit möglich.

Betroffene werden gebeten, auf Mitteilungen in der örtlichen Presse und dem Rundfunk zu achten.

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr bittet alle Verkehrsteilnehmenden und Anliegenden um Verständnis für die mit diesen erforderlichen Bautätigkeiten verbundenen Störungen und Beeinträchtigungen.

Foto: privat