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Uelzener Grundschulen: Stoß- und Querlüftung in fast allen Räumen gewährleistet - flächendeckend CO2-Ampeln zur Kontrolle der Luftqualität

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Die Klassenzimmer der Uelzener Grundschulen sind bis auf wenige Ausnahmen optimal zu belüften. In acht Räumen, in denen derzeit noch eingeschränkte Lüftungsmöglichkeiten bestehen, installiert die Hansestadt als Schulträger feste stationäre raumlufttechnische Anlagen (RLT). Bis zur Fertigstellung der RLT kommen vorübergehend mobile Luftfilter zum Einsatz.

„Jeder einzelne Unterrichtsraum aller Schulen wurde hinsichtlich der Lüftungssituation geprüft“, erklärt Stadtsprecherin Ute Krüger. Die überwiegende Anzahl der Fenster in den Schulgebäuden sind Dreh-Kipp-Fenster mit optimalem Öffnungswinkel.  Die Hansestadt hat zum Schuljahresbeginn 50 Fenster ausgetauscht und wird an drei von acht Schulen weitere rund 230 in den Herbstferien und im Frühjahr 2022 ersetzen. Erneuert werden Schwingflügelfenster, deren Öffnungswinkel begrenzt ist. Diese Öffnungswinkel wurden aber bereits für eine Übergangslösung während des ersten Lockdowns an mindestens zwei Fenstern im Raum vergrößert, so dass eine effektive Stoß- und Querlüftung auch hier möglich ist. 

Die Hansestadt hat zusätzlich alle Unterrichtsräume sowie die Turnhallen mit Luftgüteampeln (CO2-Ampeln) ausgestattet. „So kann die Qualität der Raumluft überall laufend kontrolliert werden“, sagt Krüger. Falls erforderlich, könne ein Luftfilter auch kurzfristig im Raum eingesetzt werden. Die Hansestadt Uelzen beschafft vorsorglich einige Luftfilter als Reserve, die spontan genutzt werden könnten.


Die Hansestadt orientiert sich mit ihrem Handeln an den aktuellen Rahmenhygieneplan „Schule“ des Landes Niedersachsen, der weiterhin eine Fensterlüftung nach dem „20-5-20-Prinzip“ fordert. Auch das Bundesumweltamt stellt die Stoß- und Querlüftungsmöglichkeiten in den Vordergrund.  Luftfilter seien danach dort sinnvoll, wo ein Luftaustausch durch regelmäßiges Lüften nicht gewährleistet wird.

Die vorgestellten Maßnahmen, die mit den Schulleitungen eng besprochen und abgestimmt sind, kosten der Stadt rund 830.000 Euro. Der Rat der Hansestadt Uelzen hat für die Verbesserung der Raumluft in den Grundschulen 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Weitere Mittel stehen bereit, da der Einbau von Fenstern nun coronabedingt teils vorgezogen wird. Die Stadtverwaltung stellt Zuschussanträge aus Bundesprogrammen für die RLT-Anlagen sowie für die Luftgüteampeln in Schulen.

Auch die Lüftungsmöglichkeiten sämtlicher Räume der Kitas in der Hansestadt wurden geprüft.  Für zwei Kitas wurden mobile Luftfilter beschafft, in zwei weiteren Fenster ausgetauscht. Auch hier sind alle Betreuungsräume mit Luftgüteampeln ausgestattet. 

Dazu teilt das Kultusministerium des Landes Niedersachsen mit: Vor dem Hintergrund der neuen Delta-Variante von SARS CoV-2 und der Ermangelung von Impfangeboten für jüngere Schülerinnen und Schüler unter 12 Jahren wird die Richtlinie „Sächliche Schutzausstattung für Schulen“ mit der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften an Schulen“ fortgeschrieben.

Klassen und sonstige Unterrichtsräume, die nur eingeschränkt belüftbar sind, können mit mobilen und stationäre Luftfilteranlagen ausgestattet werden. Diese Fördermöglichkeit besteht für alle Schulen.

Gleiches gilt für „CO2-Ampeln“. Auch diese können nach wie vor gefördert werden, sofern sie einen Messbereich von mindestens 3.000 ppm aufweisen. Erforderlich ist zudem eine Alarmierungsfunktion (z. B. optische Anzeige oder akustisches Signal).

Neu hinzu kommt eine Schwerpunktfördermöglichkeit für Klassen und sonstige Unterrichtsräume der Schuljahrgänge 1 - 6, da für Schülerinnen und Schüler dieser Altersgruppe absehbar keine Impfangebot zur Verfügung stehen wird. Um angesichts der Delta-Variante den Schutzstatus für diese Schülerinnen und Schüler zu erhöhen, können technische Lüftungsunterstützungsmaßnahmen aus dem neuen Programm finanziert werden. Dabei kann es sich zum Beispiel um einfache Zu-/Abluftanlagen (sog. Fensterventilatoren) oder automatisierte kontrollierte Fensterlüftungen handeln. Diese neue Fördermöglichkeit besteht für alle Klassenräume dieser Jahrgänge. Also unabhängig davon, ob die Räume gut oder weniger gut belüftet werden können, die Fensterventilatoren könnten so oder so angeschafft werden.

Diese Lösungen sind eine unkomplizierte Alternative und Flankierung des Bundesprogrammes zum Neueinbau von stationären Raumlufttechnischen-Anlagen (RLT) in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren.

Das Bundesprogramm sieht eine Förderung von bis zu 80 Prozent bei Anschaffung und Einbau vor. Dieser Fördergrundsatz wird für die neue Landesrichtlinie übernommen, das Land wird also 80 Prozent der Kosten übernehmen, 20 Prozent übernehmen die Schulträger.

Das Förderprogramm wird ebenfalls in einem ersten Schritt 20 Millionen Euro umfassen. Das Geld kommt aus dem Corona-Sondervermögen.

Symbolfoto: Adobe Stock