Skip to main content

Nach Aus für 2G-Regel im Einzelhandel - Hansestadt Uelzen: "Abwarten, ob und wie das Land reagiert"

  • Subtitle: Uelzen

Lüneburg/Uelzen. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die in Niedersachsen von der Landesregierung vorgegebene 2G-Regelung im Einzelhandel gestern gekippt (Uelzener Nachrichten berichteten). Dabei geht der 13. Senat mit dem Land hart ins Gericht und wirft Hannover in der Begründung massive Versäumnisse vor: „Es ist nicht ersichtlich, dass die Erforschung von Infektionsumfeldern auch durch das Land Niedersachsen intensiviert worden wäre, um die Zielgenauigkeit der Schutzmaßnahmen zu erhöhen.“

Woran der Senat ebenfalls massiv Anstoß nimmt: Die 2-G-Regelung im Einzelhandel … dürfte auch mit dem allgemeinen Gleichheitssatz nicht zu vereinbaren sein. Nachvollziehbare sachliche Gründe dafür, dass beispielsweise zwar Gartenmarktgüter, Güter des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels und Güter zur Reparatur und Instandhaltung von Elektronikgeräten zu den von der 2-G-Regelung ausgenommenen "Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung" gezählt würden, aber Baumärkte uneingeschränkt der 2-G-Regelung unterworfen blieben, sind nicht erkennbar.

Der Entscheid war gestern in Windeseile bundesweit zum Top-Thema geworden, die „Bild-Zeitung“ schrieb gar von einem „Rumms-Urteil“. Die Auswirkungen der „Außervollzugsetzung“ betreffen auch Uelzen. Im Rathaus der Hansestadt bleibt man hingegen gelassen: „Die Begründung des Oberverwaltungsgerichtes zur Entscheidung ist nachvollziehbar. “, sagt Stadtsprecherin Ute Krüger. Indes bleibe jetzt abzuwarten, ob und wie das Land reagiere.

Das Oberverwaltungsgericht war der Ansicht einer einzelnen Antragstellerin, die Einzelhandel betreibt, in weiten Teilen gefolgt. Zur Begründung heißt es unter anderem: „im von der 2-G-Regelung nicht umfassten Lebensmitteleinzelhandel findet der weit überwiegende Teil täglicher Kundenkontakte statt.“ Auch die Erforderlichkeit sei zweifelhaft. Der Senat habe bereits mehrfach beanstandet, dass verlässliche und nachvollziehbare Feststellungen zur tatsächlichen Infektionsrelevanz des Geschehens im Einzelhandel fehlten.

Während eine Stellungnahme der Landesregierung noch aussteht, erklärt Uelzens Stadtsprecherin Ute Krüger: „Niedersachsen ist mit dieser Entscheidung derzeit das einzige Bundesland, in dem die 2G-Regelung im Einzelhandel aufgehoben wurde. Nach den Gesprächen und Beschlüssen von Bundesregierung und Ministerpräsidentenkonferenz vom 2. und 9. Dezember 2021 greift im Einzelhandel bundesweit die 2G-Regel.“

Symbolfoto: Adobe Stock