Feuerwehr soll künftig auch den Verkehr regeln - Uelzener Rat beschließt am 13. November über Regelung bei gemeindlichen Veranstaltungen
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Uelzen. Bei gemeindlichen Veranstaltungen und wenn Polizei nicht verfügbar ist, sollen die Freiwilligen Feuerwehren im Stadtgebiet künftig den Verkehr regeln dürfen. Dies hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen in seiner gestrigen Sitzung empfohlen. Einen Beschluss hierzu fasst der Rat am 13. November.
Unter gewissen Bedingungen und Voraussetzungen sollen künftig auch Feuerwehrkräfte statt der Polizei bei bestimmten Veranstaltungen wie Laternenumzügen Aufgaben und Befugnisse in der Verkehrsregelung übernehmen dürfen. Eine solche Befugnis lag bislang rechtlich nicht eindeutig vor. Bisher war die Feuerwehr lediglich dazu befugt, Einsatzstellen abzusperren und zu sichern. Verkehrsregelnde Maßnahmen waren der Polizei vorbehalten. Nun hat der Gesetzgeber durch Rechtsnorm erlaubt, entsprechende Befugnisse auf die örtliche Feuerwehr durch Ratsbeschluss zu übertragen.
„Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren für ihre üblichen Aufgaben darf dadurch nicht gefährdet sein“ sagt Bürgermeister Jürgen Markwardt. Dies sei aber gewährleistet, wenn nur ein Teil einer Ortsfeuerwehr außer Dienst gemeldet ist. „Der Feuerwehr die Verkehrsregelung zu ermöglichen, ist ein Ausnahmetatbestand, der ein solcher bleiben müsse“, so Markwardt. Bei gemeindlichen Veranstaltungen handelt es sich nicht nur um gemeindeeigene, sondern auch um solche, die von Institutionen wie Vereinen auf dem Gemeindegebiet zur Förderung des Gemeinwohls veranstaltet werden. Kommerzielle Veranstaltungen, Privatfeiern, geschlossene Veranstaltungen oder solche, die nicht im öffentlichen Raum stattfinden, sind nicht gemeint. Auch außerhalb des Stadtgebietes kann die Feuerwehr nicht verkehrspolizeilich tätig werden.
Symbolfoto: Feuerwehr Uelzen