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Tempo-30-Zone in Oldenstadt wird erweitert

  • Subtitle: Oldenstadt

Oldenstadt. Im Uelzener Ortsteil Oldenstadt werden drei weitere Straßen als Tempo-30-Zone ausgewiesen: Ab Montag, 22. April, gilt auch in der Molzener Straße, im Woltersburger Mühlenweg und im Dubenskamp Tempo 30. Damit ist in Oldenstadt nur noch in den beiden Straßen Zum See und Klosterstraße die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt – diese gelten als sogenannte Durchgangsstraßen, in denen nach den gesetzlichen Vorgaben keine Tempo-30-Zone eingerichtet werden darf.

Künftig beginnt die Tempo-30-Zone in Oldenstadt somit nicht an mehreren Stellen innerhalb des Wohngebietes, sondern bereits hinter der Einmündung Am Platz. Fräsarbeiten, die alte Fahrbahnmarkierungen unkenntlich machen, sind bereits erledigt. Die Verkehrsbeschilderung wird geändert. Die Tempo-30-Zone basiert auf der Grundregel „rechts vor links“ und hat die Änderung der Vorfahrtsregeln an einzelnen Kreuzungen zufolge. An Einmündungen, die durch abgesenkte Bordsteine von der kreuzenden Fahrbahn getrennt werden, gilt „rechts vor links“ nicht. Einmündungen mit abgesenkten Bordsteinen haben die gleiche rechtliche Bedeutung wie Zufahrten zu Privatgrundstücken. Der Verkehr auf der Straße hat Vorfahrt.

Ein Antrag des Ortsrates Oldenstadt | Ripdorf | Tatern | Woltersburg gab den Ausschlag für die Zonenerweiterung.

Plan (Hansestadt Uelzen): Ortsteil Oldenstadt: In allen blau gekennzeichneten Straßen gilt künftig Tempo 30. Die rote Farbe kennzeichnet Tempo 50.