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Neues Wohn- und Geschäftshaus soll Innenstadt aufwerten

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Da kommt etwas auf die Uelzener Innenstadt zu: Wenn die politischen Gremien zustimmen, wird auf dem jetzigen, unansehnlichen Parkplatz an der Schuhstraße, Ecke Hutmacherstraße, in naher Zukunft ein Wohn- und Geschäftshaus in der Blockrandbebauung der Veerßer Straße entstehen. Laut Verwaltung wird sich die Geschossigkeit unter anderem am Hansehaus, das sich auf der gegenüberliegenden Seite der Schuhstraße befindet, orientieren. Der Neubau soll sich also sauber in die Bestandsbebauung einfügen.

Die geplante Bebauung entspricht den seit mehreren Jahren von der Hansestadt Uelzen verfolgten städtebaulichen Zielen für die Innenstadt, erklärt die Verwaltung. Dazu gehörten die Aufwertung des Stadtbildes, eine Steigerung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt und die wichtige Förderung des Wohnens zur Belebung der Innenstadt. Ferner diene die Planung dem allgemeinen städtebaulichen Ziel, die Innenentwicklung zu fördern und dadurch die Kernstadt zu stärken.

Mit dem Thema wird sich der Ausschuss für Zukunftsplanung, Stadt-, Ortsteil- sowie Quartiersentwicklung und Wirtschaft in seiner Sitzung am Donnerstag beschäftigen (18 Uhr, Teilnahme nach Anmeldung über Video möglich).

Bevor es mit den Planungen aber richtig losgehen kann, muss der Bebauungsplan für diesen Bereich geändert werden, was 20.000 Euro kosten würde. Die Verwaltung erklärt dazu: „Die Hansestadt beabsichtigt, für den nördlichen Teilbereich des Quartiers Veerßer Straße / Hutmacherstraße / Schuhstraße /Herzogenplatz einen neuen Bebauungsplan aufzustellen. Der bestehende rechtskräftige Bebauungsplan Innenstadt IX regelt als einfacher Bebauungsplan im Wesentlichen die Art der baulichen Nutzung. Der neue Bebauungsplan wird die bestehenden Festsetzungen weitestgehend übernehmen und hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung insbesondere die Geschossigkeit und Höhe der baulichen Anlagen konkretisieren.“

Der Bebauungsplan soll als „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden, da das Plangebiet im Innenbereich liegt und die Nachverdichtung innerörtlicher Bereiche die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung rechtfertigt. In diesem Verfahren könne unter anderem von der Aufstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Die Kosten des Bebauungsplanverfahrens soll der Investor übernehmen.

Grafik (Hansestadt Uelzen): Der jetzige Parkplatz an der Schuhstraße soll mit einem attraktiven neuen Gebäude überbaut werden.