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Hansestadt Uelzen überprüft Radwegbenutzungspflicht - Aufhebungskonzept vorgestellt

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Die Hansestadt Uelzen ordnet ihre Radverkehrsführung neu. Im Bauausschuss wurde jetzt das Aufhebungskonzept zur Radwegbenutzungspflicht vorgestellt. An vielen Straßen wird die bestehende Radwegbenutzungspflicht schrittweise aufgehoben. Die entsprechenden Verkehrszeichen werden nach und nach entfernt. Begleitend sind bauliche Anpassungen vorgesehen. Radfahrende werden künftig überwiegend auf der Fahrbahn geführt.

Rechtliche Vorgaben für die Radwegbenutzungspflicht

Hintergrund sind die Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung. Eine Radwegbenutzungspflicht darf nur dort angeordnet werden, wo eine besondere Gefahrenlage besteht, wie Schwerlastverkehr oder ein erhöhtes Verkehrsaufkommen. Dies gilt zum Beispiel auf Radwegen an Bundesstraßen im Stadtgebiet. Zudem müssen Radwege bestimmte Anforderungen an Breite, Zustand und Verkehrssicherheit erfüllen. Einige ältere Anlagen im Stadtgebiet erfüllen diese Voraussetzungen heute nicht mehr.

Fahrbahn wird vielerorts der Regelfall

Mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht wird die Fahrbahn in vielen Bereichen künftig der Regelfall für den Radverkehr. Viele bauliche Radwege bleiben jedoch bestehen und können dort, wo sie weiterhin klar vom Gehweg getrennt sind, freiwillig genutzt werden. Wo es sich um reine Gehwege handelt, bleibt das Radfahren unzulässig.

Für Kinder gelten weiterhin die gesetzlichen Sonderregelungen: Kinder unter 8 Jahren müssen den Gehweg benutzen, Kinder bis 10 Jahre dürfen den Gehweg benutzen. Eine Begleitperson ab 16 Jahren darf Kinder unter 8 Jahren auf dem Gehweg begleiten. Fußgängerinnen und Fußgänger haben dabei stets Vorrang.

Umsetzung startet schrittweise

Die Hansestadt Uelzen setzt die Änderungen schrittweise um. Begonnen wird im Sommer 2026 im Bereich Bohldamm. Die Umsetzung wird mindestens ein bis zwei Jahre dauern.

Rücksicht gefragt

Die Hansestadt Uelzen bittet alle Verkehrsteilnehmenden, sich auf die veränderte Situation einzustellen. Rücksicht, Aufmerksamkeit und Verständnis sind die Grundlage für ein sicheres Miteinander.

Warum die Fahrbahn oft sicherer ist

Aktuelle Erkenntnisse aus der Verkehrssicherheitsforschung zeigen: Viele Unfälle mit Radfahrenden ereignen sich an Kreuzungen, Einmündungen und Grundstückszufahrten. Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und der Unfallforschung der Versicherer (UDV) zeigen, dass es auf straßenbegleitenden, baulich getrennten Radwegen dort häufiger zu Konflikten mit abbiegenden Kraftfahrzeugen kommt. Wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt, ist er für andere Verkehrsteilnehmende oft besser wahrnehmbar. Auch der ADFC betont, dass eine gute Sichtbarkeit des Radverkehrs ein wichtiger Sicherheitsfaktor ist und Unfallrisiken verringern kann.

Foto: Hansestadt Uelzen