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Berufswelt

Beschäftigung schwerbehinderter Menschen: Unternehmen müssen bis Ende März melden

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Uelzen/Landkreis. Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen - so die gesetzliche Vorgabe. Die Bundesagentur für Arbeit muss prüfen, ob diese Beschäftigungspflicht erfüllt ist. Für Unternehmen in den Landkreisen Harburg, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg und Uelzen übernimmt dies die Agentur für Arbeit Lüneburg-Uelzen. Arbeitgeber, mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen der Arbeitsagentur bis spätestens 31. März 2021 ihre Beschäftigungsdaten anzeigen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Am schnellsten geht es elektronisch. Um die Anzeige zu erstellen, können Unternehmen und Arbeitgeber die kostenfreie Software IW-Elan nutzen. Sie steht auf der Homepage

www.iw-elan.de unter der Rubrik „Download“ zur Verfügung oder kann als CD-ROM unter der Rubrik „Service“ bestellt werden.

Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine so genannte Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese Abgabe wird auf Grundlage der jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt. Falls eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden muss, kann dies ebenso über die Software berechnet werden. Die Beschäftigungspflicht gilt auch für Unternehmen, die im laufenden Jahr von Kurzarbeit betroffen waren.