Rätzlingen. Am Abend des 22.06.2026 kontrollierte die Polizei an einem Teich in Rätzlingen einen Angler. Der 20 Jahre alte Mann aus Hamburg konnte keinen Fischereischein nachweisen. Dementsprechend wurde ein Strafverfahren wegen Fischwilderei eingeleitet. Ihm wurde das weitere Angeln untersagt.