Verbrechen von Wichtenbeck: Beschuldigter räumt zum Prozessauftakt seine Taten ein
Von Michael Michalzik
Lüneburg. Prozessauftakt im Fall der Bluttat von Wichtenbeck am heutigen Montag: Der Beschuldigte N., 56 Jahre alt, hat am ersten Verhandlungstag sein Schweigen gebrochen und eine Erklärung vorgelesen: Er habe seiner Familie stets ein guter Vater sein wollen, den Familienbetrieb weiter voranbringen und die Welt ein Stück besser machen wollen. Die ersten beiden Punkte habe er binnen weniger Minuten zunichte gemacht: „Ich räume ein, was mir vorgeworfen wird“, erklärt N. mit ruhiger, aber tonloser Stimme.
Die Anklage lautet auf vollendeten und versuchten Mord: Am 25. Februar dieses Jahres soll der Beschuldigte im Zustand einer „krankhaften seelischen Störung“ zunächst seine Ehefrau, die im Wohngebäude des Hofs in Wichtenbeck auf einem Suhl saß, hinterrücks attackiert haben. Er soll seiner mehrere Jahre jüngeren Frau heimtückisch zwei Mal mit einem 116 Zentimeter langen Eisenrohr auf den Kopf geschlagen haben, um sie zu töten. Die Frau soll zu Boden gegangen, aber noch nicht tot gewesen sein. Daraufhin soll der Beschuldigte zu einem Küchenmesser (Klingenlänge 19,5 Zentimeter) gegriffen und seiner Frau einen einzigen Stich zugefügt haben, der so tief ging, dass die Lungenarterie zum Teil durchtrennt wurde, woran das Opfer starb.
Zwei Minuten später habe der damals 15-jährige Sohn das Wohnhaus betreten. Für den Jungen völlig unerwartet, habe der Beschuldigte in Tötungsabsicht auch auf ihn mit dem Metallrohr eingeschlagen. Das Opfer wurde an der linken Kopfseite mit solcher Wucht getroffen, dass es eine Mehrfachfraktur erlitt. Der Staatsanwalt: „Ohne spätere Operation wäre das Opfer gestorben.“
Kurz darauf soll der älteste Sohn (damals 17) ins Haus gekommen und einen Korb in einen Abstellraum gebracht haben. Dabei sei auch er vollkommen unvermittelt vom Familienvater attackiert und mit dem Eisenrohr ebenfalls am Kopf getroffen worden, wobei er eine schwere Verletzung erlitten habe. Während der Verhandlung wurden Aufnahmen einer Überwachungskamera des Hofs abgespielt, auf denen laute Schreie zu hören sind: „Warum, Vater, warum?“
Dennoch sei es dem Sohn gelungen, seinem Vater die Tatwaffe abzunehmen und ihn mit einem Polizeigriff zu fixieren. Der Beschuldigte sei zum Tatzeitpunkt durch eine schwere depressive Episode gegangen, heißt es in der Anklageschrift weiter.
Bereits unmittelbar nach der Tat hatten sich Ermittler der Polizei auf das Motiv „versuchter erweiterter Selbstmord“ festgelegt (UEN berichteten). N. sebst sprach in seiner Erklärung am heutigen Montag von einer Erkrankung, an der er seit dem Sommer des Vorjahres gelitten habe. Am Tattag habe er von seinem Berufsverband eine Nachricht erhalten, die habe ihn „an einen einzigen Weg habe denken lassen - Selbstmord.“ Es sei "wie Fürsorge" gewesen, die er seiner Familie haben entgegenbringen wollen, die so nicht habe weiterleben sollen: „Erst als mein Sohn mich aufhielt, habe ich auch nur ansatzweise verstanden, was geschehen ist. Es ist eine Katastrophe. Ich kann es nicht ungeschehen machen.“
Zum Auftakt der Verhandlung war der Verteidiger der Nebenklage (beide Söhne) mit dem Antrag gescheitert, die Öffentlichkeit vollständig vom gesamten Prozess auszuschließen. Die Kammer unter Vorsitz von Richter Dr. Michael Herrmann lehnte ab. Beide Söhne hatten vorab erklärt, weder aussagen noch am Prozess selbst teilnehmen zu wollen. Die Verhandlung wird fortgesetzt, nächster Termin ist am 12. August, 9.30 Uhr, Saal 21 Landgericht.
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