Von Michael Michalzik
Lüneburg/Wichtenbeck. Der aufsehenerregende Prozess wegen Mordes und versuchten zweifachen Mordes ist heute mit einem Freispruch zuende gegangen: Die 4. große Jugendkammer des Landgerichts hat den 56 Jahre alten Angeklagten vom Vorwurf des Mordes an seiner Ehefrau und des versuchten Mordes an seinen beiden Söhnen (UEN berichteten) freigesprochen, hat aber zugleich seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Wie Christina Edinger, Sprecherin des Landgerichts, erklärt, ist seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus auf Grundlage des Paragraphen 63 des Strafgesetzbuches angeordnet worden. Demnach wird der 56-Jährige als für die Allgemeinheit gefährlich eingeschätzt.
Edinger: "Der Freispruch ist aufgrund der krankheitsbedingten Schuldunfähigkeit des Angeklagten erfolgt, dessen Impulskontrolle und Steuerungsfähigkeit zum Tatzeitpunkt nach den Ausführungen des Sachverständigen ausgeschlossen waren." Die Kammer schloss sich der Einschätzung des Sachverständigen an und urteilte nach Paragraph 20 des Strafgesetzbuches (Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen).
Der Mann hatte zu Prozessbeginn in vollem Umfang eingeräumt, am 25. Februar dieses Jahres seine Ehefrau mit einem Eisenrohr angegriffen und mit Messerstichen getötet zu haben sowie seinen beiden Söhnen mit dem Eisenrohr schwerste Verletzungen in Tötungsabsicht zugefügt zu haben. Der 56-Jährige hatte jahrelang unter psychischen Störungen gelitten und vor Gericht beteuert, dass ihm die Taten "unendlich leid" täten.
Das Urteil ist laut der Sprecherin nicht rechtskräftig, weswegen für den Angeklagten weiterhin die Unschuldsvermutung gilt. Ein Antrag der Verteidigung auf Revision ist möglich.
Die Kammer hat anstelle der bisherigen Untersuchungshaft, in der der 56-Jährige seit der Tatnacht im Februar saß, die einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
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