Neue Serie: Historische Kriminalfälle aus dem Landkreis Uelzen - Teil 1: Andreas Sperhakens grausamer Tod auf dem Scheiterhaufen
Uelzen. Der erste Teil unser neuen Reihe "Historische Kriminalfälle aus dem Landkreis Uelzen" mit Autor Tino Wagner dreht sich um einen Fall von Hexenwahn - des grausamen Phänomens, das vor 600 Jahren Europa erfasste und geschätzt 40.000 Menschen das Leben kostete. Die Hexenverfolgung ist keine Erscheinung des finsteren Mittelalters. Ihren Höhepunkt erlebte die Massenhysterie vielmehr in der frühen Neuzeit – in einer Epoche, in der gleichzeitig Wissenschaftler, Maler, Dichter und Architekten Bahnbrechendes schufen. Wie geht das zusammen? Einerseits sahen sich die immer noch abergläubischen Menschen Europas von vielfältigen Krisen bedroht, etwa die „Kleine Eiszeit“, die Missernten und Hungersnöte hervorbrachte. Gesucht wurden Sündenböcke. Außerdem nahmen einzelne der damaligen Staaten auf der Schwelle zur Neuzeit „Hexerei“ als Verbrechen in ihr Strafrecht auf – der Hexenwahn bekam eine formale Grundlage. Auch in Uelzen.
Wegen Zauberei auf dem Scheiterhaufen verbrannt
Insbesondere während der frühen Neuzeit kam es zu regelrechten Hetzjagden auf mutmaßliche Zauberer und Hexen. Katastrophen, Kriege und Epidemien schürten die Angst der überwiegend abergläubischen Bevölkerung Als juristische Grundlage der Strafverfolgung von Hexen und Zauberern galt die 1532 im Heiligen Römischen Reich eingeführte „Constitutio Criminalis Carolina", die als erstes allgemeines deutsches Strafgesetzbuch gilt. Es bedurfte seinerzeit keiner aussagekräftigen Beweise, um dem Vorwurf der Hexerei ausgesetzt zu sein, und besonders Frauen waren diesbezüglich gefährdet.
1579 wurde der Uelzener Andreas Sperhaken wegen Gottesleugnerei und Zauberei angeklagt. Der Stadtvoigt und Rat zu Uelzen wandte sich in peinlichen Rechtsfällen an die Schöppenstühle zu Magdeburg und Lübeck und erhielt auch betreffs des Gefangenen Sperhaken eine Rechtsanweisung, die noch heute im Stadtarchiv Uelzen verwahrt wird:
Da er den Herrn verleugnet und sich dem Teufel ergeben, und vielfältige Zauberei an Vieh und Menschen begangen haben sollte, ist er „mitt dem feur zu Leib und Leben zu strafen". Das Urteil gegen Sperhaken wurde am 23. Februar 158o vollstreckt. Auch die Ehefrau Sperhakens wurde allem Anschein nach in Haft genommen, aber straffrei entlassen: ,... ferner was genannter Andreas Sperhaken Weib anlanget, sprechen wir Schoppen zu Magdeburgh vor Recht, das dieselbige gestalten (geschilderte) Sache nach dißmal ist ein gewonlich bescheide (Urteil) der gefenglichen Haft (Gefāngnishaft] hatte zu entledigen von Rechts wegen versiegelt mit unserm Insiegel."
Text: Tino Wagner/Grafik (Stadtarchiv Uelzen): „…und ist also ernannter Sperhake lebendig mit Feuer verbrandt worden, doch hat er Gott lob, ein seeliges Ende genommen, und ist in warer Buße von Hinnen geschieden“.