Schülerbeförderung für Grundschulen - Änderungen ab August 2026 - Neues Servicecenter im Hundertwasser-Bahnhof
Uelzen/Landkreis. Durch den ab 1. August 2026 bestehenden Ganztagsbetreuungsanspruch an Grundschulen ist eine Überarbeitung und Anpassung verschiedener Linien und Linienfahrten erforderlich. Um gemeinsam mit dem Verkehrsunternehmen „Regionalbus Braunschweig GmbH“ (RBB) ab diesem Zeitpunkt auch weiterhin die Schülerbeförderung sicherzustellen, arbeiten Landkreis Uelzen, die RBB sowie die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen (VNO) derzeit intensiv an den Vorbereitungen.
„Dadurch sollen mögliche Startschwierigkeiten zum Schulstart minimiert beziehungsweise vermieden werden. Sollten dennoch Schwierigkeiten oder Probleme mit dem neuen Fahrplan auftreten, sind die RBB und auch der Landkreis für entsprechende Hinweise dankbar“, so Erster Kreisrat Dr. Björn Hoppenstedt. Die Fahrpläne, mögliche Busausfälle sowie Telefonnummern und Kontaktmöglichkeiten der RBB werden auf der Homepage www.rbb-uelzen.de veröffentlicht. Zudem empfiehlt der Landkreis die Nutzung der App VBN-Fahrplaner, um sich über die gewünschte Verbindung zu informieren. Darüber hinaus weist RBB auf die Veränderungen der personenbedienten Vertriebsstelle hin.
Das neue Servicecenter wird sich direkt im Hundertwasser-Bahnhof Uelzen (Friedensreich-Hundertwasser-Platz 1, 29625 Uelzen) befinden und öffnet zum 01.08.2026 wie folgt: Montag bis Freitag von 9 bis 17 Uhr, Samstag von 9 bis 16 Uhr, Sonn- und feiertags von 10.30 bis 16 Uhr. Eine wesentliche Änderung gibt es ab dem neuen Schuljahr für einige Schülerinnen und Schüler der Grundschulen im Landkreis Uelzen auch bei der Art der Beförderung: Statt im sogenannten „freigestellten Schülerverkehr“ werden weitere Grundschülerinnen und Grundschüler künftig im regulären Linienverkehr des öffentlichen Personennahverkehrs zu den Schulen und nach Hause befördert. Betroffen hiervon sind unter anderem die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Suderburg, Oldenstadt, Westerweyhe, Wrestedt und Bad Bodenteich. Gleiches gilt auch für Schülerinnen und Schüler der jeweiligen Oberschulen.
Durch die Änderungen werden die Vorgaben des Nahverkehrsplan für die Jahre 2025 bis 2029 umgesetzt. Dort wurde festgelegt, dass die bisherigen freigestellten Schülerverkehre weitgehend in den regulären Linienverkehr integriert werden. Neben den wirtschaftlichen Aspekten werden hierdurch unter anderem Parallelverkehre von Linienbussen und Kleinbussen vermieden. Bei den Änderungen wurde insbesondere darauf geachtet, dass die Beförderung für die Grundschülerinnen und Grundschüler weiterhin sicher und praktikabel bleibt. Mit den angepassten Fahrplänen wird gewährleistet, dass die betroffenen Schülerinnen und Schüler auf ihrem Schulweg grundsätzlich nicht umsteigen müssen. Es wird auch einige neue Haltestellen geben, um den Fußweg zur nächsten Haltestelle zu verkürzen.
Die erforderlichen Fahrkarten für die Nutzung des Linienverkehrs werden den nach der Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Uelzen anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schülern von Amts wegen ausgestellt und über die betreffenden Schulen verteilt. Ein gesonderter Antrag ist somit zum Schuljahr 2026/2027 nicht erforderlich. Ab dem Schuljahr 2027/2028 werden die Fahrkarten für neue Schülerinnen und Schüler dann auf entsprechenden Antrag ausgestellt. „Außerhalb des Landkreises Uelzen ist es bereits gängige Praxis, dass Schülerinnen und Schüler von Grundschulen im ÖPNV befördert werden. Dennoch sind dem Landkreis Uelzen die Sorgen und Nöte der Eltern und Erziehungsberechtigten in diesem Zusammenhang durchaus bewusst. Der Landkreis nimmt dies sehr ernst“, so Hoppenstedt.
Aufgrund der aktuellen gemeinsamen Planungen sei er jedoch zuversichtlich, dass die Schülerbeförderung und der öffentliche Personennahverkehr im Landkreis Uelzen auch ab dem 1. August gut funktioniert. Der Landkreis Uelzen werde auch die jeweiligen Schulen direkt mit weiteren Hinweisen informieren und um Weitergabe an die Schülerinnen und Schüler bitten.
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