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Landkreis Uelzen

A39 - Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume: "Bauarbeiten müssten jetzt zügig beginnen"

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Uelzen/Landkreis. Uelzens Landrat Dr. Heiko Blume begrüßt die heute verkündete Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die erneute Klage der Naturschutzorganisation BUND gegen die Planfeststellung für den siebten Bauabschnitt der A 39 zwischen Wolfsburg und Ehra-Lessien abzuweisen.

„Das Gericht ist letztinstanzlich zu der Überzeugung gekommen, dass die durch die Organisation gerügten Rechtsmängel nicht vorliegen. Dies ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg hin zu einem vollständigen Lückenschluss der A39 zwischen Wolfsburg und Lüneburg“, so Blume in einer ersten Reaktion. Das Urteil sei damit auch eine wichtige positive Botschaft für den Landkreis Uelzen – insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht.

„Der mit diesem Urteil näher rückende Lückenschluss der A39 kann extrem wichtige Impulse für die Ansiedlung neuer Unternehmen und damit die Schaffung neuer Arbeitsplätze auch in unserem Landkreis setzen“, konstatiert der Landrat, der damit seine langjährige Auffassung nochmals untermauert. „Eine bessere Mobilität für Menschen und Wirtschaft durch den Lückenschluss – das ist die Erwartung vieler Menschen auch im Landkreis Uelzen“, so Blume. Das habe 2021 eine erneute Umfrage der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg gezeigt. Im Landkreis Uelzen sprachen sich 78 Prozent der repräsentativ Befragten für den Lückenschluss aus. Landrat Blume sieht in dem nun bestandskräftigen Baurecht für den ersten Teilabschnitt einen entscheidenden Schritt für „eines der wichtigsten Infrastrukturprojekte in Osten Niedersachsens“.

Nach der Gerichtsentscheidung müssten jetzt die Bauarbeiten zügig beginnen, fordert Uelzens Landrat.

Foto: Landkreis Uelzen