Skip to main content

Uelzen

Die Hansestadt Uelzen verzichtet weiter auf Sondernutzungsgebühren

 |  Landkreis

Uelzen. In seiner gestrigen Sitzung hat der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Uelzen beschlossen, auf die sogenannten Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen weiterhin zunächst bis zum 31. März zu verzichten. Gastronomen und Einzelhändler zahlen diese Gebühren, wenn sie im öffentlichen Raum Außenbestuhlung, Produktständer oder Kundenstopper platzieren.

Die Gastronomie und der Einzelhandel haben seit Monaten mit den Auswirkungen der Corona-Krise zu kämpfen – deshalb hatte die Hansestadt die Gebühr bereits bis zum Jahresende ausgesetzt. Der derzeitige Lockdown macht die Nutzung von Flächen zumindest vorübergehend zudem nicht möglich.

Foto (Michalzik): Gastronomie und Einzelhandel in Uelzen sollen bis auf weiteres keine Sondernutzungsgebühren zahlen.