Uelzen/Landkreis. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, müssen gemäß der Fahrerlaubnis-Verordnung auf einheitliche und fälschungssichere Führerscheine umgestellt werden. Da diese Umstellung in einem Stufenplan nach Jahrgängen organisiert ist, sollten insbesondere die Jahrgänge 1965 bis 1970 möglichst bald einen Termin bei der Führerscheinstelle des Landkreises buchen.
Die Führerscheine dieser Jahrgänge müssen bis spätestens 19. Januar 2024 umgetauscht sein. Vor diesem Hintergrund macht der Landkreis darauf aufmerksam, dass die Führerscheinstelle aktuell noch über freie Umtauschtermine verfügt, die kurzfristig gebucht werden können.
Weitere Informationen und die Online-Terminbuchung unter dem Link: