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Landkreis Uelzen

Waffenrecht: Zuständigkeit wechselt von der Hansestadt Uelzen zum Landkreis

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Uelzen/Landkreis. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ändert sich zum 1. Januar 2024 die Zuständigkeit im Bereich des Waffenrechts. Dies führt dazu, dass im Landkreis Uelzen ab diesem Termin ausschließlich der Landkreis für waffenrechtlichen Angelegenheiten wie zum Beispiel den Erwerb und den Besitz von Waffen, das Führen und Schießen sowie die Aufbewahrung von Waffen zuständig ist.

Angesichts dieser Änderung ist es erforderlich, dass der Landkreis Uelzen die entsprechenden Verwaltungsakten von der Hansestadt Uelzen übernimmt. Die Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten bei der Hansestadt Uelzen ist noch bis einschließlich Donnerstag, 14. Dezember 2023, möglich. Anschließend können diesbezügliche Angelegenheiten erst wieder ab Dienstag, 2. Januar 2024, bei dem dann zuständigen Landkreis Uelzen im Kreishaus, Albrecht-Thaer-Straße 101, bearbeitet werden.

Die Bearbeitung waffenrechtlicher Angelegenheiten, die nicht zum Gebiet der Hansestadt Uelzen zählen, ist ohne Einschränkungen in gewohnter Art und Weise möglich. Weiterhin für ihr Gebiet zuständig bleibt die Hansestadt Uelzen für die Aufgabebereiche nach dem Sprengstoffgesetz und für den gewerblichen Umgang mit Waffen, wie Herstellung und Handel.