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Landkreis Uelzen

Wassermangel im Landkreis: UWG schlägt Anstauung von trockenfallenden Gräben und Gewässern als Gegenmaßnahme vor

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Uelzen/Landkreis. Die UWG im Kreistag hat eindringlich vor einem drohenden Wassermangel im Landkreis Uelzen gewarnt und auf die Ergebnisse des Gutachtens IWAMAKO (Integriertes Wasserversorgungs- und Wassermengen-Managementkonzept für den Raum Lüneburg-Uelzen) hingewiesen, demnach die Wassermengen bereits Mitte der 2030er-Jahre bei uns nicht mehr ausreichen werden (UEN berichteten).

Jetzt schlagen die Unabhängigen konkrete Gegenmaßnahmen vor und haben einen Antrag gestellt, der zeitnah im Kreistag behandelt werden soll: Ein gemeinsames kommunales Projekt soll ins Leben gerufen werden, bei dem der Landkreis Uelzen mit den Wasser- und Bodenverbänden, den Gemeinden und den jeweiligen Flächeninhabern zusammenarbeitet. Das Ziel: Grundwasseranreicherung durch Einstauung von trockenfallenden Gewässern und Entwässerungsgräben.

Antragsteller Andreas Dobslaw: „Als besonders effizient und kostengünstig wurden im IWAMAKO -Gutachten Maßnahmen zur Grundwasser- anreicherung durch Einstauung von trockenfallenden Gewässern und Entwässerungsgräben benannt. Das Problem dabei besteht hier vor allem in der Identifizierung von geeigneten Gewässern und Gräben. Eine erstellte Karte gibt erste Hinweise auf trockenfallende Gewässer im Landkreis Uelzen. Damit scheint eine gute Voraussetzung für weitergehende Maßnahmen gegeben zu sein.

Die Bereiche der trockenfallenden Gewässer sind nach Aussage von Fachleuten dafür geeignet, Maßnahmen zur Anhebung der gewässernahen Grundwasserstände und zur Grundwasseranreicherung zu initiieren. Alle Maßnahmen im Projektgebiet, die zur Stabilisierung bzw. Anhebung des Grundwasserspiegels im oberflächennahen Grundwasserleiter beitragen, führen demnach potenziell zu einer Verringerung der Gefahr des Trockenfallens umliegender Gewässer.

Auch die temporär trockenfallenden Gewässer selbst können demnach in Zeiträumen, in denen sie Wasser führen, eingestaut werden, so dass ein Wasserrückhalt erfolgen kann. Diese Gewässerabschnitte sind dann für die Retention, z.B. die Erhöhung des Grundwasserspiegels durch Versickerung des Wassers und für einen Rückhalt von Wasser in der Landschaft nutzbar. Im Projektraum IWAMAKO (Lüneburg und Uelzen) gibt es ca. 270 km Gewässer 2. und 3. Ordnung, die zeitweise trockenfallen. Ca. 95 km davon fallen länger als 6 Monate trocken.

Neben den trockenfallenden Gewässern gibt es aber auch eine Vielzahl an Entwässerungsgräben (ohne besonderen ökologischen Wert), die ebenfalls mit Staumaßnahmen zum Rückhalt von Wasser in der Landschaft genutzt werden können. Der Vorteil liegt hier darin, dass keine ökologische Durchgängigkeit gegeben sein muss. Die Länge dieser Grabenabschnitte ließ sich durch uns bisher nicht definieren, könnte aber durch Fachleute ermittelt werden.

Insgesamt ergibt sich aus den Hinweisen des IWAMAKO ZuSa, dass es sich bei der Einstauung von trockenfallenden Gewässern und Entwässerungsgräben um eine effiziente Maßnahme handelt, die zudem kostengünstig ist. Ziel unserer Region muss sein, diese Option zu nutzen, um die Grundwasseranreicherung zu fördern.

Eine wesentliche Schwierigkeit bei der Realisierung dürfte darin bestehen, dass die Umsetzung im Wesentlichen von der Bereitschaft der Eigentümer der Flächen an den Gräben abhängig ist. Zur Verwirklichung der Maßnahmen ist die Mitarbeit der Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände im Landkreis Uelzen notwendig, da diese über die erforderlichen Kontakte verfügen.

Außerdem können die vor Ort notwendigen Schritte nach Auskunft von Fachleuten in der Regel von den Wasser- und Bodenverbänden unkompliziert vor Ort erledigt werden.

Da es sich bei diesen Maßnahmen unstrittig um Maßnahmen zur Daseinsvorsorge handelt, erscheint es uns geboten, diese kostengünstige und vor allem effiziente Option zu nutzen und entsprechende Maßnahmen zeitnah auf den Weg zu bringen.

Hierbei sehen wir den Landkreis in der Rolle des Initiators, der berät und ggfs. koordiniert. Eine personelle Aufstockung in der der Kreisverwaltung erscheint nicht notwendig zu werden, da die Fachleute vor Ort (Kommunen/Wasser und Bodenverbände) nach eigenem Bekunden hier den Großteil der notwendigen Tätigkeiten übernehmen können.“

Fotos: privat,