Zum Hauptinhalt springen

Landkreis Uelzen

Neuer Online-Service: Landkreis beantwortet häufig gestellte Fragen zur Windenergie

 |  Landkreis

Uelzen/Landkreis. Angesichts der erforderlichen Änderung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Bereich Windenergie und der in diesem Zusammenhang zu beschließenden Vorranggebiete bietet der Landkreis Uelzen allen Interessierten ab sofort einen neuen Online-Service. 

Auf der Homepage des Landkreises (www.landkreis-uelzen.de) findet sich über den Menüpunkt „Bauen, Umwelt, Tiere und Lebensmittel“ der neue Menüpunkt „Windenergie – Häufig gestellte Fragen“, unter dem die häufigsten an die Kreisverwaltung gerichteten Fragen zu diesem Thema komprimiert zusammenfasst und beantwortet werden.

Die Fragen und Antworten werden künftig bei Bedarf ergänzt. Aktuell handelt es sich um folgende Fragen und die entsprechenden Antworten:

  1. Wieso muss der Landkreis eine Änderung seines regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Bereich Windenergie vornehmen?
  2. Welches Teilflächenziel muss der Landkreis erfüllen?
  3. Was versteht man unter dem Begriff „Windenergiegebiete“?
  4. Können bestehende Windenergieanlagen auf das Teilflächenziel angerechnet werden?
  5. Ist ein Repowering bestehender Windenergieanlagen möglich?
  6. Weshalb werden derzeit überhaupt beim Landkreis Genehmigungsanträge für Windenergieanlagen bearbeitet und genehmigt?
  7. Können beim Landkreis vorliegende Genehmigungsanträge untersagt werden, solange die Änderung des RROP noch nicht in Kraft getreten ist?
  8. Kann ein Genehmigungsantrag aus anderen Gründen abgelehnt werden?
  9. Muss eine Windenergieanlage genehmigt werden, obwohl die gewonnene Energie nicht abgeführt werden kann?

Symbolfoto: Adobe Stock