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Daniel Wirth fordert: Landkreis muss bei der Studio-21-Brandruine einschreiten – kein Kaufpreis für den Eigentümer

  • Subtitle: Bad Bodenteich

Bad Bodenteich. In die Debatte um die Zukunft des abgebrannten früheren Schützenhauses („Studio 21“) kommt Bewegung: Daniel Wirth, Kandidat der Wählergemeinschaft Aue für den Gemeinderat Bad Bodenteich und den Samtgemeinderat Aue, spricht sich nach neuen Erkenntnissen gegen einen Rückkauf der Fläche aus – und fordert stattdessen ein bauaufsichtliches Einschreiten des Landkreises Uelzen. Wirth greift damit einen Vorschlag auf, den der Uelzener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Agrarrecht Christian Teppe in den sozialen Medien veröffentlicht hat und über den auch die Uelzener Nachrichten berichteten (https://www.uelzener-nachrichten.com/stadt-und-kreis/aue/10193-uelzener-anwalt-christian-teppe-zum-streit-um-das-abgebrannte-studio-21-in-bad-bodenteich-warum-die-gemeinde-nicht-kaufen-muss-und-wer-jetzt-handeln-sollte?highlight=WyJ0ZXBwZSJd).

„Ich habe mich nie für einen sofortigen Rückkauf ausgesprochen. Mir ging es immer darum, dass alle rechtlichen und tatsächlichen Handlungsoptionen geprüft werden. Mit der juristischen Einschätzung von Christian Teppe liegt nun ein konkreter Lösungsweg vor, den ich für überzeugend halte und den ich mir deshalb ausdrücklich zu eigen mache“, erklärt Wirth.

„Die öffentliche Hand hat hier deutlich schärfere Instrumente in der Hand als das Scheckbuch“, stellt Teppe fest. Die Brandruine sei ein baurechtswidriger Zustand, für den nicht die Gemeinde, sondern der Landkreis Uelzen als untere Bauaufsichtsbehörde zuständig sei. „Nach § 79 Abs. 3 der Niedersächsischen Bauordnung kann die Bauaufsichtsbehörde den Eigentümer einer ungenutzten, verfallenden baulichen Anlage verpflichten, diese abzubrechen oder zu beseitigen – und genau das ist eine Brandruine“, so Teppe. Komme der Eigentümer einer solchen Verfügung nicht nach, könne der Landkreis die Ruine im Wege der Ersatzvornahme auf dessen Kosten abräumen lassen. Ließen sich die Kosten nicht beitreiben, könne in das Grundstück selbst vollstreckt werden.

„Herr Teppe hat juristisch nachvollziehbar aufgezeigt, dass wir als Gemeinde nicht in der Rolle des Bittstellers sind. Ich mache mir diese Forderung ausdrücklich zu eigen: Vorerst kein Cent Kaufpreis für eine Brandruine – stattdessen muss der Landkreis seine bauaufsichtlichen Befugnisse ausschöpfen.“

Wirth kündigt an, im Falle seiner Wahl sowohl im Gemeinderat Bad Bodenteich als auch im Samtgemeinderat Aue entsprechende Beschlussanträge einzubringen.

„Der Flecken Bad Bodenteich ist von dieser Brandruine unmittelbar betroffen. Ein Beschluss des Gemeinderates ist deshalb selbstverständlich. Gleichzeitig halte ich es für sinnvoll, dass auch der Samtgemeinderat ein klares Signal an den Landkreis sendet. Ein gemeinsamer Beschluss stärkt die Forderung des Fleckens politisch. Außerdem ist der Samtgemeindebürgermeister zugleich Gemeindedirektor des Fleckens und das Ordnungsamt der Samtgemeinde ist für Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig. Das Thema hat inzwischen eine politische Dimension erreicht, die es aus meiner Sicht rechtfertigt, beide kommunalen Ebenen einzubeziehen.“

„Das können und sollten die Räte aber auch schon vor der Wahl beschließen – das Thema duldet keinen Aufschub.“

In einer späteren Zwangsversteigerung könnten Landkreis, Samtgemeinde und Gemeinde nach Teppes Einschätzung abgestimmt auftreten und die dann bereits geräumte Fläche erwerben: „Belastete Grundstücke dieser Art finden erfahrungsgemäß kaum private Interessenten. Ein Erwerb weit unterhalb eines freihändigen Kaufpreises ist realistisch – die offenen Forderungen der öffentlichen Hand würden dabei angerechnet. Damit schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Fläche ist gesäubert und kann in öffentliches Eigentum überführt werden, ohne dass dem Eigentümer auch noch ein Kaufpreis gezahlt werden müsste.“

Mit Blick auf die Kommunalwahl am 13. September richtet Wirth einen Appell an die Kandidatinnen und Kandidaten für das Landratsamt und das Amt des Samtgemeindebürgermeisters, sich noch vor der Wahl zu erklären, ob sie sich für ein Einschreiten der Bauaufsicht einsetzen werden.

Teppe bringe es auf den Punkt: „Jedes Jahr Stillstand mindert nur den Wert der Fläche – nicht die Verantwortung des Eigentümers.“

Foto: privat