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Kaufhaus Kort: Ab sofort kann abgestimmt werden

  • Subtitle: Ebstorf

Ebstorf. „Ich fordere, dass der Klosterflecken Ebstorf das Gebäude ehem. Kaufhaus Kort, gelegen in der Lüneburger Straße 18 in Ebstorf, von der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf kauft, mit dem Ziel dieses zu erhalten“ – so lautet der Text auf dem Abstimmungszettel für den Bürgerentscheid „Zukunft für das Kaufhaus Kort“. Diese Forderung kann am Sonntag, 16. April, von 8 bis 18 Uhr von den 4502 Abstimmungsberechtigten mit Ja oder Nein angekreuzt werden. „Der Bürgerentscheid im Klosterflecken Ebstorf wird von uns wie eine Kommunalwahl organisiert“, schildert Stefanie Fritzke.

Sie ist bei der Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf für die Durchführung von Wahlen zuständig. Doch beim Bürgerentscheid handelt es sich laut Gesetz nicht um eine Wahl, sondern um eine Abstimmung, betont sie. Deshalb ist Ordnungsamtsleiterin Stefanie Maus auch nicht die Wahlleiterin, sondern die Abstimmungsleiterin. Und für diese Abstimmung stehen am Sonntag, 16. April, fünf Abstimmungslokale bereit: das Rathaus, das Feuerwehrhaus, die Mauritiusschule, die Oberschule und das Bestattungshaus Schröter. Wie bei einer Kommunalwahl auch müssen Wahlvorstände für die Lokale gebildet werden. Pro Abstimmungslokal sind es sechs Personen. Einer oder eine der Person ist die Vorsitzende oder der Vorsitzende. Um sicher zu gehen, dass die Abstimmungslokale besetzt sind, greifen die Beschäftigten des Ordnungsamtes der Samtgemeinde auf einen Pool von bewährten Kräften zurück. Doch nicht immer haben alle Zeit, den Sonntag mit dem Auszählen der Stimmen zu verbringen. „Wir haben noch Bedarf. Freiwillige können sich unter (05821) 89159 melden“, sagt Fritzke.

Die 4502 Abstimmungsbenachrichtigungen werden durch die Samtgemeinde versendet. Zudem muss die Abstimmung offiziell bekannt gemacht werden. Auch wenn es nur eine Ebstorf-interne Abstimmung ist und auch nur zwei Antwortmöglichkeiten vorgegeben werden, ist der Organisationsaufwand nicht deutlich geringer als bei einer Kommunalwahl. Fritzke rechnet mit Gesamtkosten von rund 30.000 Euro. Das Geld wird der Samtgemeinde nachträglich durch den Klosterflecken erstattet. Unterstützt wurde dieser bereits bei den Vorbereitungen für die Ratsbeschlüsse. Die Satzung für die Durchführung des Bürgerentscheids haben die Vertreter des Klosterfleckens eng mit dem Ersten Samtgemeinderat Thomas Fisahn abgestimmt. „Natürlich unterstützen wir den Klosterflecken“, betont Samtgemeindebürgermeister Martin Feller und unterstreicht die „sachliche und neutrale Herangehensweise der Samtgemeinde“.

Wie bei einer Wahl auch kann die Abstimmung beim Bürgerentscheid per Briefwahl erfolgen. Auf der Abstimmungsbenachrichtigung findet sich ein QR-Code, der direkt zum Antrag der Briefwahlunterlagen führt. Bis zum 12. April können die Unterlagen angefordert werden. Ab Montag, 27. März, bis Freitag, 14. April, 13 Uhr kann während der Öffnungszeiten auch im Bürgerbüro im Rathaus des Klosterfleckens abgestimmt werden. Dazu bitte die Abstimmungsbenachrichtigung vorlegen. „Die Ergebnisse der Abstimmung werden am Sonntag im Internet abrufbar sein“, sagt Fritzke.