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Statt des Leitrüden: Geschossener Ebstorfer Wolf war ein weiblicher Welpe

  • Subtitle: Ebstorf

Von Michael Michalzik

Ebstorf/Hannover. Unter Position 122 wird in der Tabelle „Tote Wölfe in Niedersachsen“ des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz behördlich-nüchtern festgehalten: 26.2.2021, Ebstorf, Landkreis UE, Welpe, weiblich, LE. Wobei letztere Abkürzung für „letal entnommen“, also getötet, steht. Damit steht fest: Der Abschuss des auffälligen Rüden GW1027m aus dem Ebstorfer Rudel, dem eine Vielzahl von Nutztier-Rissen zugeschrieben wird, ist schiefgegangen.

Der vom Landkreis Uelzen im Rahmen einer Ausnahmegenehmigung befähigte Jagdberechtigte hat ein weibliches Jungtier aus dem Rudel getötet, aber nicht den gesuchten Rüden. Das ist das Ergebnis der genetischen Untersuchung seitens des Senkenberg-Instituts zur Identifizierung des Wolfs. Auch ein ebenfalls im Februar im Landkreis Cloppenburg erschossenes Tier stellte sich im Nachgang als Welpe heraus, nicht als Leitwolf, wie der Landesbetrieb für Naturschutz festhält.

Nachdem sie eine Anfrage gestellt und jetzt die entsprechende Antwort erhalten haben, gehen die Grünen im Landtag mit der Niedersächsischen Landesregierung hart ins Gericht. Christian Meyer, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und naturschutzpolitischer Sprecher: „Die geheimen Abschusslisten von Umweltminister Olaf Lies haben zu einem doppelten Fehlabschuss geführt. Offensichtlich können die von Lies beauftragten Schützen die gesuchten Wölfe nicht nach Alter und Geschlecht identifizieren. Das ist aber Voraussetzung für korrekte Entnahmen. Die beiden getöteten Welpen stehen nicht im Zusammenhang mit Wolfsübergriffen, ihre DNA wurde bislang bei keinem gerissenen Weidetier erfasst. Beide getötete Tiere sind im wahrsten Sinne des Wortes ein Bauernopfer, weil Lies bislang keinen einzigen Problemwolf erlegen konnte. Diese Wild-West-Methode, einfach irgendwelche Tiere abzuschießen, hat jetzt zwei Welpen das Leben gekostet und ist unvereinbar mit dem strengen Schutzstatus des Wolfes.“

Der Abschuss von Welpen sei nach der Abschussgenehmigung des Umweltministeriums eindeutig illegal und verboten. Jetzt nachträglich die Welpen für Jährlinge zu erklären, widerspreche nicht nur der fachlichen Einschätzung des Bundes sondern auch des zuständigen Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.

Meyer weiter: „Die Wolfspolitik des SPD-Ministers ist grandios gescheitert. Der Minister hat sich verrannt, weil er die Besenderung von Wolfsrudeln für eine gezielte Entnahme seit drei Jahren aufgegeben hat und keinen einzigen Wolf hat besendern lassen. Die pauschalen Abschussfreigaben sind ein eklatanter Verstoß gegen den Naturschutz und schützen kein einziges Weidetier. Anstatt einzelne Problemwölfe zu besendern, zu beobachten und nötigenfalls gezielt zu entnehmen, ist in den geheim gehaltenen Abschussgebieten nun jeder Wolf gefährdet, der vor eine Flinte läuft.“

Die Ausnahmegenehmigung, die eine Entnahme zulässt, gilt für den Bereich Ebstorf bis zum 30. Juni 2021. Der Vollzug ist mit der Entahme der Wölfin vorübergehend ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen, teilen Landesregierung und Landkreis Uelzen mit.

Symbolfoto: Adobe Stock