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Geflügelpest: Landkreis stellt baldiges Ende der Stallpflicht in Aussicht

  • Subtitle: Rosche

Rosche. Im Januar war in der Gemarkung Spithal in der Gemeinde Bergen an der Dumme eine tote Wildgans aufgefunden worden, bei deren Untersuchung durch das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg Influenza Typ A festgestellt wurde. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigte kurz darauf nach der Untersuchung des Kadavers den Ausbruch von HPAI H5N8 – Geflügelpest. Da laut FLI Geflügelpest Hausgeflügel hochansteckend ist und mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen verläuft, aber auch auf den Menschen übertragen werden und dort tödlich verlaufende Erkrankungen auslösen kann, reagierte die Uelzener Kreisverwaltung umgehend und erließ eine Allgemeinverfügung, mit der eine Aufstallung von Geflügel in Teilen des Landkreises vorgeschrieben wurde.

Da der Fundort der infizierten Wildgans sich nur knappe sechs Kilometer östlich der Kreisgrenze zum Landkreis Uelzen befand, konnte eine örtliche Ausbreitung nicht ausgeschlossen werden. Deswegen wurde für die nahen Gemeinden Rosche, Suhlendorf und Soltendieck eine Aufstallung für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse verfügt. Seitdem müssen die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Schutzvorrichtung gehalten werden.

Doch jetzt gibt es gute Nachrichten für Geflügel-Halter. Wie Martin Theine, Pressesprecher des Landkreises Uelzen, auf Anfrage der Uelzener Nachrichten mitteilt, sollen die in der seit 26. Januar geltenden Allgemeinverfügung vorgegebenen Regelungen kurzfristig aufgehoben werden: „Konkret ist dazu für kommenden Samstag, 17. April, die Veröffentlichung einer entsprechenden Allgemeinverfügung geplant. Das heißt, ab Sonntag, 18. April, wäre die Aufstallpflicht damit ebenfalls aufgehoben.“  mm

Symbolfoto: Adobe Stock