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Corona: Testnachweise und Meldeformulare für Gewerbetreibende

  • Subtitle: Gesundheit

Uelzen. Heute, am 10. Mai, treten eine Reihe von Änderungen in der niedersächsischen Corona-Verordnung in Kraft. Unter anderem besteht jetzt eine Testpflicht für den Besuch von Geschäften mit einer Verkaufsfläche ab 200 Quadratmetern, Außengastronomie oder Veranstaltungen. Für Gastronomen, Einzelhändler und andere Gewerbetreibende, die die Möglichkeit haben, Selbsttests unter Aufsicht durchzuführen, bietet die Hansestadt Uelzen Vordrucke für Testnachweise und Meldeformulare an. Die Bescheinigungen sind abrufbar unter www.hansestadt-uelzen.de oder www.kts-uelzen.de .

Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sowie Vollgeimpfte und Genesene mit entsprechenden Nachweisen. Der Testnachweis ist 24 Stunden gültig und kann für den Zutritt in andere Geschäfte oder Einrichtungen verwendet werden.