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Feuerwerk zu Silvester: Umfassende Verbote in Uelzen

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Eigentlich war die Sache klar: Silvester fällt aus. Doch nachdem der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im benachbarten Lüneburg vorige Woche einer Einzelklage stattgegeben hatte, schien alles wieder offen. Die Richter urteilten im Grundsatz: Das sogenannte „Feuerwerksverbot“ sei als Infektionsschutzmaßnahme übertrieben und nicht notwendig. Die Landesregierung konterte umgehend, hielt sich weiter an das derzeit bestehende bundesweite Verkaufsverbot von Feuerwerk und verbot Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen.

Im Klartext: Dieses Jahr darf man nur auf seinem eigenen Grundstück verballern, was man noch an Vorrat hat. Und auch das dürfte mitunter ein Problem werden – in Wohnräumen darf maximal ein Kilogramm an Raketen und Böllern aufbewahrt werden. Abgesehen davon raten Experten dringend davon ab, alte Böller zu verwenden. Wie geht die Stadt Uelzen mit den Vorgaben um? Die Uelzener Nachrichten fragten nach.

Ute Krüger, Sprecherin der Stadt Uelzen erklärt: „Es gilt ein klarer Appell zum Verzicht auf Feuerwerke. Die öffentlichen Straßen, Wege, Plätze und belebte öffentlich zugängliche Flächen, auf denen kein Feuerwerk erlaubt ist, werden durch den Landkreis Uelzen durch eine Allgemeinverfügung festgelegt.“ Zusätzlich gelte ein Mitführverbot für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auf den genannten Flächen in der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21 Uhr, bis 1. Januar 2021, 7 Uhr. Zur Erläuterung: Kategorie „F2“ umfasst im Grunde das gesamte klassische Feuerwerk. Die darunter eingeordnete Kategorie „F1“ kennzeichnet Knallerbsen, Tischfeuerwerk und dergleichen. Diese Artikel sind ab 12 Jahren das ganze Jahr über erhältlich. Die höheren Kategorien 3 und 4 sind im Grunde für Privatpersonen vollkommen ohne Belang, weil sie einen Erlaubnisschein im Sinne des Sprengstoffgesetzes voraussetzen.

Das Verkaufsverbot für Böller gilt also – auch wenn manche Werbungsbeilage das noch anders angibt. Das Verbot wird seitens der Stadt Uelzen überprüft, so Stadtsprecherin Krüger. Wer gegen das Feuerwerksverbot auf öffentlichen Plätzen verstößt, muss mit Konsequenzen rechnen: „Kontrollen werden sowohl von der Hansestadt Uelzen als auch von der Polizei durchgeführt“, so Ute Krüger. Von Michael Michalzik

Symbolfoto: Adobe Stock