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Sondernutzungsgebühren werden wieder fällig - Hansestadt verschickt Bescheide

  • Subtitle: Uelzen

Uelzen. Die Hansestadt Uelzen erhebt 2023 wieder sogenannte Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen. Gastronomie und Einzelhandel sind verpflichtet, die Gebühr zu zahlen, wenn sie Außenbestuhlung, Produktständer oder Kundenstopper im öffentlichen Raum platzieren. Derzeit verschickt das Rathaus rund 150 Bescheide.

Fast drei Jahre wurde die Sondernutzungsgebühr ausgesetzt – die politischen Gremien der Hansestadt hatten einen Verzicht bis Ende 2022 beschlossen, um die Betroffenen in der Corona-Krise zu entlasten und Auswirkungen abzumildern. Insgesamt hat die Stadt damit Gebühren von rund 150.000 Euro erlassen.