Städtebauförderprogramm: Hansestadt verteilt Restmittel
- Subtitle: Uelzen
Uelzen. Die Fördermittel aus dem Städtebauprogramm „Lebendige Zentren“ für private Sanierungsmaßnahmen werden in Uelzen seit geraumer Zeit stark nachgefragt und sind weitgehend vergeben. Für die Verteilung der Restmittel von knapp 400.000 Euro für weitere Projekte hat der Bauausschuss der Hansestadt in seiner gestrigen Sitzung Kriterien empfohlen: Danach soll eine Priorisierung der Anträge entsprechend der städtebaulichen Bedeutung für die Innenstadt erfolgen. „Mit dieser Variante werden die bauliche Einstufung, die Lage des Objekts sowie positive Auswirkungen der Maßnahme auf die Stadtentwicklung berücksichtigt“, sagt Michael Kopske, Fachbereichsleiter Planung der Hansestadt Uelzen. Die Eigentümer von Gebäuden im Sanierungsgebiet, sollen per Brief über das geplante Verfahren informiert werden. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss.
Die Anträge würden nach ihrer Bedeutung für das Erreichen der städtebaulichen Ziele bewertet. Zu diesen Zielen gehören, die Innenstadt zu stärken und ihre Attraktivität zu steigern, Leerstände einer neuen Entwicklung zuzuführen oder Standorte zu revitalisieren, um dort Ladengeschäfte, oder Dienstleistungsbetriebe neu anzusiedeln. Einen positiven Beitrag könne grundsätzlich jedes Gebäude im Sanierungsgebiet leisten, unabhängig davon, ob es sich um ein Baudenkmal, ein stadtbildprägendes oder ein sonstiges Gebäude handelt. „Entscheidender sind vielmehr die Lage des Objekts und sein derzeitiger Zustand“, so Kopske.
Die Hansestadt ist aufgenommen in das Städtebauförderprogramm „Lebendige Zentren“. Für private Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen im historischen Stadtkern besteht die Möglichkeit, Zuschüsse von bis zu 40 Prozent der förderfähigen Baukosten zu erhalten. Für entsprechende Vorhaben in dem Fördergebiet sind bis 2031 rund 3,3 Millionen Euro kalkuliert, wovon der Bund, das Land Niedersachsen und die Hansestadt Uelzen jeweils ein Drittel tragen.
Neben einer finanziellen Unterstützung von privaten Sanierungsmaßnahmen können Eigentümer grundsätzlich auch eine erhöhte steuerliche Abschreibung in Anspruch nehmen. Voraussetzung dafür ist vor Baubeginn der Abschluss eines entsprechenden Vertrags mit der Hansestadt. Ansprechpartner für weitere Fragen ist Sanierungsberater Martin Wittenberg: Telefon 04131 9503-27, E-Mail:
Foto: Michalzik