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Stadt informiert: Wer hat welche Streu- und Räumpflichten?

  • Subtitle: Uelzen

Mit der ersten Freude über den Schnee und dem winterlichen Anblick gelten gleichzeitig auch besondere Pflichten. Die Hansestadt Uelzen informiert zu Regeln in Sachen Winterdienst: Grundstückseigentümer, Anwohner und Mieter, sofern im Mietvertrag geregelt, sind verpflichtet, Schnee zu räumen oder bei Glätte zu streuen. Das gilt für Geh- und Radwege, die an bebaute und unbebaute Grundstücke grenzen. Sofern kein Weg vorhanden ist, muss am Seitenraum ein Streifen von mindestens 1,50 Meter Breite geräumt werden. „Wir bitten vor allem auch darauf zu achten, die Straßenabläufe freizuhalten. Setzt Tauwetter ein, ist es wichtig, dass das Wasser ablaufen kann – insbesondere wenn es im Anschluss wieder zu Minusgraden kommt“, erklärt Stadtsprecherin Ute Krüger.

Anlieger müssen den Winterdienst werktags bis 7.30 und an Sonn- und Feiertagen bis 8.30 Uhr erledigen. Bei weiteren Schneefällen oder auftretender Glätte gilt die Pflicht zu räumen und zu streuen bis 20 Uhr.  Sand und Splitt sind erlaubte Streumittel. Salze und Chemikalien dürfen aufgrund ihrer Umweltschädlichkeit nicht eingesetzt werden. Streusalz darf ausnahmsweise bei besonderer Gefahr durch Eisregen, in Bereichen mit starkem Gefälle oder für Treppen verwendet werden.

Auch die Hansestadt Uelzen hat Aufgaben beim Winterdienst. Die Betrieblichen Dienste sind für den Wintereinbruch gerüstet: Mitarbeiter arbeiten in drei Schichten mit 15 Klein- und Großfahrzeugen. Geräumt wird auf Fahrbahnen der Ortsdurchfahrten von Bundes-, Land- und Kreisstraßen, bei Zufahrten zu öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäuser, Kindergärten und Schulen sowie bei Strecken des öffentlichen Nahverkehrs. Die Betrieblichen Dienste übernehmen auch den Winterdienst auf Fußgängerüberwegen und Brücken im Stadtgebiet. „Natürlich können die Mitarbeiter aber nicht überall zur gleichen Zeit sein“, so Krüger. Wohnstraßen, auf deren Fahrbahnen der Winterdienst durch die Stadt erfolgt, sind per Satzung in einem Straßenverzeichnis festgelegt.

Alle Informationen zum Winterdienst bietet www.hansestadt-uelzen.de/winterdienst.

Foto (Hansestadt Uelzen): Die Betrieblichen Dienste der Hansestadt sind mit bis zu 15 Fahrzeugen im Winterdiensteinsatz