Lüneburg. Im Stadtgebiet von Lüneburg überprüften Polizei und Zoll am Donnerstagabend insgesamt 13 Betriebe. Bereits während der Prüfungen kam es zur Einleitung diverser Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren.
Beamte der Polizeiinspektion Lüneburg/ Lüchow-Dannenberg/ Uelzen und der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hannover waren im Einsatz. 55 Arbeitnehmende im Gastronomiebereich wurden von den die Zöllnerinnen und Zöllnern zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt.
Hintergrund solcher Personenbefragungen ist unter anderem die Prüfung, ob die sozialversicherungsrechtlichen Pflichten eingehalten werden, kein unrechtmäßiger Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II erfolgt oder ausreichend Mindestlohn gezahlt wird. Die bisherige Bilanz des Abends: In insgesamt zwölf Fällen besteht der Verdacht auf einen Verstoß gegen die Sofortmeldepflicht.
Darüber hinaus leiteten die Beamten in zehn Fällen ein Strafverfahren aufgrund des illegalen Aufenthalts gegen die Arbeitnehmenden und zehn Strafverfahren aufgrund des Verdachts zur Beihilfe des illegalen Aufenthalts gegen die Arbeitgebenden ein. Bei einem Arbeitnehmenden steht der Verdacht des Leistungsbetruges sowie in drei weiteren Fällen der Verdacht der Arbeitsaufnahme ohne die erforderlichen Arbeiterlaubnisse im Raum.
„Für ein abschließendes Fazit der Prüfungen ist es noch zu früh. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich im Anschluss an die Personenbefragungen vor Ort durch die weiteren Prüfungen und Ermittlungen noch weitere Anhaltspunkte für Verstöße ergeben“, so Joline Kassner, Pressesprecherin des Hauptzollamts Hannover.