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Blaulicht

Polizei hat viel zu tun: Störung der Karfreitagsruhe in Gaststätten sowie Körperverletzungen

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Uelzen. Kein Respekt vor dem ernsten Charakter des Karfreitags: Die Polizei berichtet von regem Treiben in der Kneipenszene in Uelzen und Bad Bevensen in den Abendstunden des Donnerstags und den Morgenstunden des Karfreitags. Sowohl im Rahmen der Streife als auch durch Anrufe von Bürgern wurde die Uelzener Polizei auf den regen Betrieb in Gaststätten aufmerksam: Es werden mit den Gaststättenbetreibern Gespräche unter Hinweis auf das Niedersächsische Gesetz über Feiertage geführt, so die Polizei in einer Mitteilung. Denn laut niedersächsischem Feiertagsgesetz sind am Karfreitag verboten: Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen. Party ist also heute nicht. 

Eine Party hatte offenbar auch ein 30-Jähriger nicht im Sinn, der in den frühen Morgenstunden des Karfreitags vor einer Bar in der Uelzener Innenstadt mehrfach auf einen 25 Jahre alten Mann einschlug, sodass dieser zu Boden fiel und schlussendlich im Uelzener Klinikum behandelt werden musste.

Kein Osterfrieden auch bei einem Uelzener Paar am Gründonnerstag: Es kam zu einer körperlichen Auseinandersetzung im häuslichen Umfeld, wobei ein 35-jähriger seiner 37-jährigen Lebensgefährtin mit der flachen Hand in das Gesicht schlug. Als eine Nachbarin der 37-jährigen zur Hilfe eilen wollte, trat der 35-jährige nach der Frau, die sich  in ihre Wohnung rettete und die Polizei rief.  mm

Symbolfoto (Adobe Stock): Karfreitag ist nur der Schank- und Speisebetrieb in Gaststätten erlaubt.