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Blaulicht

Bezahlung via Paypal friends bei Internetgeschäften: Polizei mahnt und warnt

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Uelzen/Landkreis. Vor der Nutzung von Paypal friends als Zahlungsmittel bei Internetgeschäften warnt die Polizei. Bereits seit der Einführung nutzten Betrüger auch aufgrund von Sorglosigkeit von Internetkunden eine Schwäche des Bezahlanbieters aus - die eigentlich eine Stärke des Bezahlsystems sein soll.

Die meisten Verkäufer haben vielleicht keine bösen Absichten, wenn Sie den Vorschlag machen, die Transaktion über die "Freunde und Familie"-Funktion abzuwickeln. Denn tatsächlich fallen dadurch für die Verkäufer keine PayPal-Gebühren an. In der Regel bieten sie die Artikel dann auch für etwas weniger Geld an. Leider nutzen einige Betrüger die Funktion aber, um den Käuferschutz zu umgehen, der bei Zahlungen für Waren und Dienstleistungen greift: Sie zahlen per PayPal-Funktion "Freunde und Familie" und erhalten in der Regel eine Nachricht, dass die Artikel verschickt wurden. Weil das Paket immer noch nicht angekommen ist, kontaktieren Sie die Verkäufer noch einmal. Sie erhalten entweder nur die Nachricht, dass das Paket abgeschickt wurde oder werden komplett ignoriert. Wenn Sie die Plattform darüber in Kenntnis setzen, weist diese darauf hin, dass für die PayPal-Freunde-Transaktion kein Käuferschutz greift.

„Kurz gesagt: Das Geld ist weg“, so die Polizei, die rät: Überweisen Sie bei PayPal nicht „an Freunde und Familie", wenn Sie die Empfänger nicht wirklich kennen - auch nicht, wenn Verkäufer angeben, der Preis würde sich dadurch reduzieren. Akzeptieren Sie gegebenenfalls einen etwas höheren Preis, um für die Transaktionsgebühren aufzukommen, die über die Funktion „für Waren und Dienstleistungen" anfallen.

Sind Sie von der Masche betroffen? Informieren Sie PayPal unverzüglich, wenn Sie mit Verkäufer im Problemfall keine einvernehmliche Lösung finden können. Nennen Sie bei Ihrem Kontakt zu PayPal immer auch die Vorgangsnummer. Die Polizei weiter: „In einigen Fällen kann PayPal betrügerische Accounts sperren und ist in solchen Fällen bereit, Ihnen den gezahlten Kaufpreis zu erstatten. Besonders wenn Verkäufer gar nicht auf Ihre Kontaktversuche reagieren, sollten Sie ebenfalls Strafanzeige bei der Polizei erstatten.“

Weitere Infos auch unter www.verbraucherzentrale.de/